In RLP gibt es den ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Hausschwein - laut Umweltministerium in einem Betrieb in Gerolsheim (Kreis Bad Dürkheim) in der Pfalz.
In Rheinland-Pfalz wurde erstmals der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein festgestellt. Wie das Umweltministerium mitteilt, hat das die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ergeben.
Betroffen ist demnach ein Kleinstbetrieb in Gerolsheim im Kreis Bad Dürkheim. Die Blutprobe des verendeten Hausschweins wurde erst vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz geprüft und nach dem Fund des ASP-Virus zur Bestätigung an das FLI weitergeleitet.
Betroffener Betrieb in Gerolsheim abgeriegelt
Rund um den Hausschweinbetrieb wird nun eine sogenannte Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet, so das Umweltministerium in Mainz. In dieser Zone gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie für die Schlachtung.
Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutztes Einstreu darf nicht aus der Zone gebracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware).
Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In der Zone befinden sich den Angaben zufolge 13 Hausschweine in insgesamt sieben Betrieben.
Bislang Fälle von ASP nur bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz
Der erste Fall von ASP bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz war im Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms festgestellt worden. Bislang waren in Rheinland-Pfalz ausschließlich Wildschweine betroffen. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt 34 ASP-Fälle bei Wildschweinen.
Bei der Afrikanischen Schweinepest gibt es drei verschiedene Kategorien von Sperrzonen, die um betroffene landwirtschaftliche Betriebe gezogen werden. In ihnen gelten eine Reihe von Einschränkungen wie Verbringungsverbote für Hausschweine und deren Produkte, Jagdverbote bzw. Einschränkungen bei der Jagd oder die Leinenpflicht für Hunde.
Verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung von ASP
In Rheinland-Pfalz sind die Kreise Alzey-Worms mit der Stadt Worms, Donnersbergkreis, Bad-Dürkheim, Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz sowie der Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten Frankenthal und Ludwigshafen betroffen. Die betroffenen Kreise setzen unter anderem folgende Maßnahmen um: weitere intensive Kadaversuche, Drohnenbefliegungen oder etwa der Bau von ASP-Schutzzäunen.
Verendet aufgefundene Wildschweine sind der oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder dem Veterinäramt zu melden.
Afrikanische Schweinepest für Menschen ungefährlich
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern infizierter Tiere übertragen wird. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich, bei Schweinen verläuft die Erkrankung jedoch fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht.
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