Nach dem Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweins im Rhein-Neckar-Kreis ergreift die Stadt Mannheim Gegenmaßnahmen. Sie treten am Dienstag in Kraft.
Anfang August wurde bei Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis ein verendetes Wildschwein gefunden. Kurz darauf hatte eine Untersuchung des für Tierseuchen zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts nach Angaben der Stadt Mannheim ergeben, dass das Tier mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert war. Deshalb hatte die Stadt zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Sie sollen dazu beitragen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Hunde an der Leine führen
Wie die Stadt mitteilte, liegt ganz Mannheim in der so genannten "infizierten Zone". Künftig gilt unter anderem die Regel, dass Hundehalter ihre Tiere an der Leine führen müssen. Die Leinenpflicht soll verhindern, dass Hunde Wildschweine aufscheuchen und damit dazu beitragen, dass sich das Virus weiter verbreitet. Freilaufende Hunde scheuchen Wildschweine auf, selbst dann, wenn die Hunde nur friedlich durch Büsche oder das Unterholz laufen. Und Hunde, die mit verendeten Tieren in Kontakt kommen, könnten die Viren durch ihr Fell aufnehmen und weitertragen, erläutert der stellvertretende Leiter des Forstbezirks Odenwald, Mathias Steckel im SWR.
Jagdverbot im Rhein-Neckar-Kreis und in Mannheim teilweise aufgehoben
Darüber hinaus ist der Aufenthalt im Wald nur auf befestigten Wald- oder speziell gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Die Nutzung von Mountainbike-Trails ist untersagt. Wer ein verendetes Wildschwein findet, muss außerdem das Veterinäramt verständigen. Zeitweilig bestand im Rhein-Neckar-Kreis ein Jagdverbot, das aber ab dem 7. September weitgehend aufgehoben wurde. Ausnahmen sind laut der Kreisverwaltung Hemsbach, Laudenbach und Weinheim-Sulzbach. Auch die Stadt Mannheim lockerte ab dem 7. September das Jagdverbot.
Vorgaben für Landwirte
Landwirte sollen bei der Bewirtschaftung ihrer Felder weiterhin auf mögliche Kadaver oder auch lebende Tiere achten. Beim Maisanbau dürfen die Pflanzen höchstens 1,50 Meter hoch sein, damit man verendete Schweine nicht übersieht. Bauern dürfen ihre Felder in der Regel nur dann mähen oder abernten, wenn sie zuvor mit Drohnen abgesucht wurden.
Keine Gefahr für Menschen
Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht laut Stadt keine Ansteckungsgefahr für Menschen – und auch andere Tiere als Schweine seien nicht gefährdet.
Neue Allgemeinverfügung im Kreis Bergstraße
Auch für fast alle Kommunen im Kreis Bergstraße gelten ganz oder teilweise besondere Regeln wegen der Afrikanischen Schweinepest. Die Kreisverwaltung hat die Sperrzone wegen des Falls im angrenzenden Hemsbach erneut ausgeweitet. Die neue Allgemeinverfügung gilt seit Dienstag.
Stadt Eberbach verhängt Fütterungsverbot
Die Stadt Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) verhängte für die Wildschweine im Gehege Holdergrund ein "absolutes Fütterungsverbot". Teile des Stadtgebiets liegen in der sogenannten Pufferzone von zehn Kilometern um die Sperrzone. Jede Futtergabe, etwa Speiseabfälle, Brot oder Obst, erhöhe deshalb die Gefahr einer Infektion.
Entsprechende Schilder wurden an dem Gehege aufgehängt. Allerdings wurden sie von Unbekannten abgerissen und ins Gehege geworfen. Die Mitarbeiter der Stadtförsterei seien "fassungslos" über dieses Verhalten. Das männliche Wildschwein ist das Wappentier der Stadt Eberbach.
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