Deutschlandweit gibt es nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Klagen wegen möglicher Corona-Impfschäden. Einer von ihnen ist Thomas K. aus dem Kreis Mayen-Koblenz.
Thomas K. geht davon aus, dass eine Corona-Impfung der Grund für seine massiven gesundheitlichen Probleme ist. Er erzählt im Gespräch mit dem SWR, dass er am 19. Januar 2022 morgens aufgewacht sei und nicht mehr habe sprechen können. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte einen Schlaganfall, der von einem Blutgerinnsel ausgelöst worden war.
Zwei Tage vorher hatte sich der heute 61-Jährige nach eigenen Angaben zum dritten Mal gegen Corona impfen lassen, mit einem Mittel des Impfstoff-Herstellers BioNTech. Die ersten beiden Spritzen habe er problemlos vertragen, erinnert er sich. Doch nach der Boosterimpfung habe er direkt Nebenwirkungen gehabt: Kopfschmerzen, Schüttelfrost und Fieber und er sei völlig apathisch gewesen.
Thomas K. will Schmerzensgeld wegen möglicher Corona-Impfschäden
Für den 61-Jährigen ist klar: Es gibt einen Zusammenhang zwischen seinem Schlaganfall und der dritten Corona-Impfung. Deshalb hat er über seinen Anwalt Joachim Cäsar-Preller auch vor dem Landgericht Koblenz eine Klage gegen den Impfstoffhersteller BioNTech und eine weitere gegen die Bundesregierung eingereicht.
Mögliche Impfschäden: Kläger ist einer von mindestens 185 deutschlandweit
Thomas K. gehört zu den mindestens 185 Betroffenen in Deutschland, die nach Angaben von Anwälten mit Zivilklagen Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen möglicher Impfschäden erstreiten wollen. Er wolle erreichen, dass seine gesundheitlichen Probleme nach der Imfpung als Impfschaden anerkannt werden, sagt er. Er fordere 120.000 Euro Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente wegen der Folgeschäden.
Thomas K. wird von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden vertreten, so wie etwa 50 andere Betroffene auch. Eine Düsseldorfer Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben 135 weitere Klägerinnen und Kläger. Jeder Fall muss dabei einzeln verhandelt werden, sagt der Jurist Cäsar-Preller, oder es wird ein Vergleich erzielt.
Knackpunkt ist nach seinen Angaben immer die Frage der Kausalität: Gibt es einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Die Hürden dafür seien vor den Gerichten sehr hoch.
Deshalb weiß Thomas K. auch nicht, welche Folgen das Urteil in Hamburg für seinen eigenen Prozess haben könnte. "Jeder Fall ist ein Einzelfall, jede Betroffene und jeder Betroffene hat ganz individuelle gesundheitliche Probleme." Man könne das Urteil aus Hamburg also nicht eins zu eins auf seinen eigenen Fall übertragen.
Möglicher Corona-Impfschaden: Mühsame Rückkehr ins Leben
Thomas K. hat sich nach seinem Schlaganfall mühsam ins Leben zurück gekämpft: Mit Hilfe eines Logopäden hat er wieder Sprechen gelernt. Doch er kann sich nach eigenen Angaben nur einige Stunden lang konzentrieren und wird schnell müde. Er ist vergesslich geworden und kann deshalb auch nicht mehr so viel im Haushalt oder Garten machen wie früher. Und er leidet immer wieder unter massiven Kopfschmerzen.
Vor seinem Schlaganfall sei er fit gewesen, habe Sport getrieben und sei viel Fahrrad gefahren - trotz einer schweren Herzoperation im Jahr 2011. Nach dem Schlaganfall habe er seine Arbeit aufgeben müssen, die ihm viel bedeutet habe. Das Landesversorgungsamt aber habe seinen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens abgelehnt.
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WHO: Corona-Impfungen haben Millionen von Menschen das Leben gerettet
Thomas K. weiß, dass die Corona-Impfung sehr vielen Menschen das Leben gerettet hat. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sprach erst Mitte April von etwa einer Million Menschen in Europa und der früheren Sowjetunion. Er selbst sei aber durch die Corona-Impfung aus einem erfüllten Leben gerissen worden.
Der 61-Jährige möchte wieder so gesund wie möglich werden und er wünscht sich dabei mehr Hilfe: Er fühle sich alleine gelassen, sagt er: Die Suche nach einem der wenigen Fachärzte, die sich mit der Therapie von Impfschäden auskennen, brauche viel Kraft. Diese Kraft fehle ihm oft. "Ich komme einfach nicht an die richtigen Menschen heran."
BioNTech: "Wir prüfen jeden Einzelfall"
In einer Antwort auf eine Anfrage des SWR betont BioNTech, dass "bisher in keinem der von BioNTech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte." Das Unternehmen nehme seine Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst, heißt es von der Pressesprecherin. Biontech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber Biontech geltend gemacht werden.
Ob ein Anspruch gegenüber dem Staat oder dem Impfstoffhersteller begründet ist, richte sich nach unterschiedlichen Gesetzen. Im Falle von Haftungsansprüchen gegenüber Impfstoffherstellern sei es das Arzneimittelgesetz. Ansprüche gegenüber dem Staat könnten nach dem Infektionsschutzgesetz geltend gemacht werden, heißt es in dem Schreiben.
Es bestünden grundsätzliche Unterschiede in den gesetzlichen Anforderungen für Ansprüche gegen den Staat im Vergleich zu den Anforderungen für Haftungsansprüche gegen einen Impfstoffhersteller, so BioNTech. "Für Haftungsansprüche gegen einen Impfstoffhersteller muss insbesondere ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung bestehen und nachgewiesen werden."
Bei einer Klage gegen den Staat reiche dagegen zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 61 des Infektionsschutzgesetzes die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs.
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