In Zweibrücken ermittelt die Polizei gegen eine Gruppe von Rechtsextremisten. Abseits der großen Demokratie-Kundgebung am vergangenen Samstag haben Gegendemonstranten einen Zettel mit Hakenkreuz gezeigt.
Da staunten die Teilnehmenden in Zweibrücken an der Demokratie-Kundgebung am Samstag nicht schlecht. Direkt am Eingang der Fußgängerzone hatte sich nach Polizeiangaben ein Grüppchen aus acht Gegendemonstranten zusammengefunden. Wie der Pfälzische Merkur zuerst berichtete, sind sie Mitglieder der Neonazi-Partei "Die Rechte" und des sogenannten "Nationalen Widerstands".
Zeichen gegen Rechtsextremismus Tausende demonstrieren in Kaiserslautern und Zweibrücken
In Kaiserslautern und Zweibrücken sind Samstagfrüh tausende Menschen auf die Straße gegangen. Die Demos gegen Rechtsextremismus haben viele mobilisiert.
Verbotene Reichskriegsflagge in Zweibrücker Innenstadt
Einer der Männer hielt nach Polizeiangaben einen DIN-A4-Zettel gut sichtbar in der Hand, auf dem eine verbotene Reichskriegsflagge gedruckt war. Die Flagge aus der Nazizeit ist schwarz-weiß-rot. In der Mitte ist auf weißem Grund ein Hakenkreuz zu sehen.
Der Leiter der Polizeiinspektion Zweibrücken teilte auf Anfrage mit, dass der Mann vorbeilaufenden Menschen erklärt haben soll, dass die Stadtverwaltung die kleine Kundgebung genehmigt habe. Und zwar unter der Auflage, dass er darauf hinweisen soll, dass solche Flaggen wie die auf seinem Zettel nicht gezeigt werden dürfen. Gegen ihn wird nun ermittelt, weil er somit diese verbotene Flagge gezeigt hat.
Polizei in Zweibrücken hat Strafanzeige eingeleitet
"Wir tragen nun alle Beweise, Zeugenaussagen und Fotos zu dem Fall zusammen", sagt der Leiter der Polizeiinspektion in Zweibrücken. Dann lande die Akte noch Ende der Woche bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Auch wenn der Gegendemonstrant am Samstag in Zweibrücken keine großflächige Fahne, sondern nur einen ausgedruckten Zettel gezeigt habe, sei das auch ein verfassungswidriges Symbol im Sinne des Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches.
Demonstrant muss mit einer Geldstrafe rechnen
Dieser Strafbestand wird mit einer Geldstrafe oder je nach Vorstrafe mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Abgesehen von diesem Zwischenfall ist nach Polizeiangaben die Demokratie-Kundgebung mit über 600 Teilnehmenden friedlich verlaufen.
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