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75 Jahre Grundgesetz und Meinungsfreiheit: „Eine eigene Meinung ist nicht nur für Erwachsene“

Stand
Autor/in
Annika Gillissen
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Im Artikel 5 im Grundgesetz ist die Meinungsfreiheit festgeschrieben - für Gloria Okonkwo aus Worms ein unerlässlicher Teil unserer Demokratie und nicht nur für Erwachsene da. Wir haben zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 mit ihr über Artikel 5 gesprochen.

Das ist ...

Gloria Okonkwo aus Worms. Die 15-Jährige engagiert sich im Jugendparlament für die Bedürfnisse junger Menschen und ist politisch interessiert. Sie erzählt, dass Meinungsfreiheit in ihrer Familie großgeschrieben wird.  

Meinungsfreiheit ist ein Privileg.  

Die Sicherheit, ihre Meinung frei sagen zu dürfen, hat sie darin bestärkt, sich für das Jugendparlament aufstellen zu lassen. Gloria findet, dass Meinungsfreiheit das Fundament der Demokratie ist: Nur wer seine Meinung kundtut, kann auch teilhaben. Sie selbst nimmt Meinungsfreiheit als Privileg wahr - nicht nur im Vergleich zu anderen Ländern, sondern auch in ihrem Alter.  

Wie viel zählt die Meinung junger Menschen? 

Gloria berichtet, dass einige ihrer Freundinnen und Freunde nicht die gleichen Erfahrungen gemacht haben wie sie. Dass ihnen nicht von klein auf vermittelt wurde, dass ihre Meinung zählt und etwas wert ist.

Das ist ein gesellschaftliches Problem, denkt sie. Junge Menschen würden noch zu oft bevormundet, sei es bei simplen Dingen wie Arztterminen, die die Eltern ausmachen, ohne Rücksprache mit ihnen zu halten. Das führe am Ende zu wenig Selbstständigkeit und gleichzeitig dem Gefühl, dass die eigene Meinung nicht wichtig sei.  

Meinungsfreiheit gilt nicht nur für Erwachsene. Das Grundgesetz ist für jeden da.

Gloria würde sich wünschen, dass die Gesellschaft junge Menschen mehr nach ihrer Meinung fragt. Und das würde schon bei der Erziehung anfangen. Man erwarte von ihnen, sich immer früher erwachsen zu verhalten, gestehe ihnen gleichzeitig aber nicht die Rechte von Erwachsenen zu.

Weil bald Kommunal- und Europawahlen anstehen, spricht sie auch das Wahlrecht ab 16 Jahren an. Es biete den Jugendlichen zumindest eine Möglichkeit der Teilhabe, die - wie sie sagt - am Ende sicher nicht jeder und jede nutzen wird. Aber es transportiere eine Wertschätzung, die für sie eng mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Meinungsfreiheit einher geht.  

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