Artikel 2 des Grundgesetzes beschreibt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - ein Menschenrecht, das Ammar Alsaied erst in Deutschland zuteilwurde. Wir haben zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 mit ihm über Artikel 2 gesprochen.
Das ist ...
Ammar Alsaied aus Frankenthal. Geboren und aufgewachsen ist der 30-Jährige in Syrien. Mit 17 Jahren hat er entschieden: "Ich sehe keine Zukunft für dieses Land. Ich muss hier weggehen." Der Krieg in Syrien stand damals noch am Anfang. Er ging zuerst nach Ägypten, dann nach Libyen. Er sagt, ihm sei schnell klar gewesen: "Ich muss mir ein Land suchen, das seine Bürgerinnen und Bürger mehr schützt."
Sicherheit und Freiheit als Grundrechte
Was Ammar in Syrien, Ägypten und Libyen vermisst hat, hat er in Deutschland gefunden. Das Grundgesetz bietet ihm vor allem Sicherheit und Freiheit. Auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit will er nicht mehr verzichten - er sei froh, dass es dieses Grundrecht in Deutschland gibt.
In Syrien hätte er mit 18 Jahren ins Militär eintreten müssen. Deswegen schätzt er neben Artikel 2 auch Artikel 4, Absatz 3 besonders. Hier wird geregelt, dass niemand zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden darf.
Ammar berichtet, dass er sich auch viel mit anderen Geflüchteten unterhalten hat und Deutschland immer den Ruf hatte: "Hier sind die Menschen frei und werden geschützt. Außerdem ist in Deutschland alles gut organisiert." Als er in der Flüchtlingsunterkunft in Trier ankam, machte er jedoch erst mal eine enttäuschende Erfahrung. Eine Woche lang schlief Ammar auf dem Parkplatz der Unterkunft, bis ihn andere Syrer in ihr Zimmer holten. Die Vorstellung, die er von Deutschland hatte, hatte sich zuerst nicht bestätigt.
In der Situation damals war er enttäuscht. Rückblickend kann er verstehen, wieso die Lage in der Flüchtlingsunterkunft nicht einfach war. Denn 2015 kamen viele Menschen gleichzeitig nach Deutschland und es war sehr voll in den Unterkünften.
Insgesamt hat er mit der Integration aber sehr gute Erfahrungen gemacht – nicht zuletzt auch, weil es das Grundgesetz gibt.
Unsere Freiheit. Unsere Rechte. 75 Jahre Grundgesetz und Meinungsfreiheit: „Meinungsfreiheit ist auch für Jugendliche“
Im Artikel 5 im Grundgesetz ist die Meinungsfreiheit festgeschrieben - für Gloria Okonkwo aus Worms ein unerlässlicher Teil unserer Demokratie und nicht nur für Erwachsene da.