Unsere Freiheit. Unsere Rechte.

75 Jahre Grundgesetz und Glaubensfreiheit: „Wir können frei nach unseren Überzeugungen leben“

Stand
Autor/in
Annika Gillissen
Bild von Annika Gillissen

Im Artikel 4 im Grundgesetz steht, dass Glauben und Gewissen frei sind. Das ist für Christine Schardt die Basis für ihre Arbeit als Hochschulseelsorgerin. Wir haben zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 mit ihr über Artikel 4 gesprochen.

Das ist… 

Christine Schardt aus Mainz. Sie arbeitet als Hochschulseelsorgerin und Beauftragte für queersensible Seelsorge bei der katholischen Hochschulgemeinde.

Die 61-Jährige sagt, sie ist dankbar und froh, dass es Artikel 4 gibt und vor allem auch, wie er formuliert ist: Im Grundgesetz ist von allen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften die Rede. Das bilde die Grundlage für ihre Arbeit an den Hochschulen.  

Ich möchte Vielfalt als Geschenk wahrnehmen.

An den Hochschulen kommen viele verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen zusammen, sei es kulturell oder religiös. Weil das Grundgesetz für all diese Menschen gleich gilt, wird ein echter Dialog möglich, sagt Schardt.

Statt einer Leitkultur sei ganz klar Vielfalt in der Formulierung des Artikels gemeint. Hier setze ihre Arbeit an: "Wir lernen und fördern hier, bunt und friedlich miteinander zu leben." Sie sei Ansprechperson für die Belange aller Studierenden, nicht nur mit katholischem Glauben. 

Ungestörte Religionsausübung hat ihre Grenzen 

Christine Schardt weist daraufhin, dass im deutschen Grundgesetz eine positive Religionsfreiheit beschrieben ist, denn in Absatz 2 steht: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."

Sie merke aber auch gerade im Hochschulkontext, dass das Grundgesetz an Grenzen stoße. Zum Beispiel gebe es keine Regelungen, bei der Terminierung von Klausuren auch auf Feiertage zu achten, die außerhalb des christlichen Kontextes wichtig sind. Die ungestörte Religionsausübung könne also nicht für alle restlos gewährleistet werden.   

Es müssen alle Artikel des Grundgesetzes beachtet werden.

Wer sich auf die Glaubensfreiheit berufen möchte, muss auch die anderen Artikel im Grundgesetz umsetzen, findet die Hochschulseelsorgerin. Ganz konkret meint sie damit, dass im Sinne der Gleichberechtigung, Ämter nicht nur Männern vorbehalten sein dürfen. Oder dass Menschen ihre Lebensform frei wählen dürfen sollten, wie es in Artikel 2 formuliert ist: "Jeder hat das Recht auf freie die Entfaltung seiner Persönlichkeit […]". Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz festgeschrieben, was beispielsweise mit Beschneidung nicht zusammenpasse.  

75 Jahre Grundgesetz Ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie

Der 23. Mai ist der Geburtstag des Deutschen Grundgesetzes. Seit nun 75 Jahren gibt es diese Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger - eines davon ist die Meinungsfreiheit.

Guten Morgen RLP SWR1 Rheinland-Pfalz

Deutschland

Rechtsexperte Frank Bräutigam | 13.5.2024 Ist das Grundgesetz noch zeitgemäß?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird 75 Jahre alt. Frank Bräutigam hat mit Sandra Maischberger eine ARD-Dokumentation "Wie gut ist unser Grundgesetz?" gedreht.

Leute SWR1 Baden-Württemberg

Unsere Freiheit. Unsere Rechte. 75 Jahre Grundgesetz und Pressefreiheit: „Ich konnte zum ersten Mal frei berichten“

Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz in Artikel 5 festgelegt. Dieses Recht ist für Luna Watfa eine echte Errungenschaft. Sie wurde in Syrien wegen ihrer Berichte verhaftet.

Unsere Freiheit. Unsere Rechte. 75 Jahre Grundgesetz und Recht auf Gleichbehandlung: „Ich wünsche mir, dass die Menschen weniger Vorurteile haben“

Im Artikel 3 im Grundgesetz steht das Recht auf Gleichbehandlung. Das beschäftigt Robin Bowman aus Mainz jeden Tag: Er ist querschnittsgelähmt.

Worms

Unsere Freiheit. Unsere Rechte. 75 Jahre Grundgesetz und Meinungsfreiheit: „Meinungsfreiheit ist auch für Jugendliche“

Im Artikel 5 im Grundgesetz ist die Meinungsfreiheit festgeschrieben - für Gloria Okonkwo aus Worms ein unerlässlicher Teil unserer Demokratie und nicht nur für Erwachsene da.

Rheinland-Pfalz

Ex-Bundespräsident Christian Wulff | 26.5.2024 Mehr Einsatz für die Demokratie!

"Demokratie und Freiheit sind nicht selbstverständlich". Christian Wulff war mit 51 der jüngste Bundespräsident Deutschlands, nach 598 Tagen im Amt trat er zurück.

Leute SWR1 Rheinland-Pfalz