Im Artikel 3 im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass niemand aufgrund bestimmter Eigenschaften bevorzugt oder diskriminiert werden darf. Das Thema Chancengleichheit beschäftigt Robin Bowman aus Mainz jeden Tag: Er ist halsabwärts querschnittsgelähmt. Wir haben zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes mit ihm über Artikel 3 gesprochen.
Das ist …
Robin Bowman aus Mainz. Der 24-Jährige hatte 2017 einen schweren Motorradunfall. Seitdem ist er vom Hals an abwärts querschnittsgelähmt. Er erzählt, dass die zunehmende Barrierefreiheit seinen Alltag erleichtert. Allerdings fühlt er sich oft von der Gesellschaft ausgeschlossen und benachteiligt.
Robins großer Wunsch ist es, zu arbeiten, um in Kontakt mit Menschen zu kommen und seinen Platz in der Gesellschaft zu finden. Er weiß, dass Artikel 3 des Grundgesetzes ihm grundsätzlich die Möglichkeit gibt, am sozialen Leben teilzuhaben. Er könnte beispielsweise in einem Berufsförderungswerk in der Nähe von Frankfurt eine Ausbildung machen. Dort würde er auch wohnen und zusätzliche Unterstützung bekommen.
Allerdings werden dort nur drei Ausbildungen angeboten, die nicht Robins Interessen entsprechen. Eine echte Wahlmöglichkeit hat er nicht. Er würde sich deshalb wünschen, dass auch Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit bekommen, verschiedene Berufe kennenzulernen.
Eine reguläre Ausbildung zum Mediengestalter musste Robin nach dem ersten Lehrjahr abbrechen - im Betrieb fühlte er sich nicht wohl und die Berufsschule war nicht ausreichend auf seine Bedürfnisse eingestellt.
Zu wenig Aufklärung
Zudem glaubt er, dass viele Arbeitgeber nicht ausreichend darüber informiert sind, was es bedeutet, einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Viele Fördermöglichkeiten seien beispielsweise nicht bekannt. Seine Querschnittslähmung wirke deshalb oft abschreckend, echte Chancengleichheit gäbe es nicht.
Mehr in Kontakt mit Menschen kommen
Auch im Privatleben würde sich Robin wünschen, dass die Menschen weniger Vorurteile haben und offener auf ihn zu gehen. Denn oft fühlt er sich sozial isoliert.
Unsere Freiheit. Unsere Rechte. 75 Jahre Grundgesetz und Meinungsfreiheit: „Meinungsfreiheit ist auch für Jugendliche“
Im Artikel 5 im Grundgesetz ist die Meinungsfreiheit festgeschrieben - für Gloria Okonkwo aus Worms ein unerlässlicher Teil unserer Demokratie und nicht nur für Erwachsene da.