Wegen "Remigrationsplänen" bei Geheimtreffen

Diskussion um Weisungsrecht: Kann man die Justiz vor Rechtspopulisten schützen?

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Autor/in
Knut Bauer
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Niklas Feil

Um die Justiz vor politischer Einflussnahme durch rechtspopulistische Parteien zu schützen, wird über eine Einschränkung des sogenannten Weisungsrechts diskutiert.

Die Pläne von Rechtsextremen zur massenhaften Abschiebung von Migranten aus Deutschland machen vielen Menschen große Sorgen. Hunderttausende demonstrieren seit Wochen für die Demokratie. Außerdem gibt es eine politische Debatte darüber, wie man die Justiz vor dem Einfluss von Rechtspopulisten schützen kann.

Bundesweit wird bereits diskutiert, wie das Bundesverfassungsgericht krisenfest gemacht werden könnte. Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen fordert nun gegenüber dem SWR eine Einschränkung des Weisungsrechts an Staatsanwaltschaften durch die Justizminister.

Das Weisungsrecht im Einzelfall

Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behördenhierarchie. Nach Paragraf 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind sie damit an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden - am Ende dieser Hierarchiekette steht der Landesjustizminister.

Der Deutsche Richterbund fordert seit längerem, das Weisungsrecht im Einzelfall - das Ministern die Möglichkeit eröffnet, auf konkrete Ermittlungen gegen bestimmte Beschuldigte einzuwirken - vollständig abzuschaffen.

Allein der böse Anschein, dass ein Minister konkrete Ermittlungen gegen bestimmte Beschuldigte in die eine oder die andere Richtung lenken könnte, untergrabe das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Strafjustiz, so der Deutsche Richterbund vor einiger Zeit in einer Stellungnahme. Es sei deshalb höchste Zeit, das Gerichtsverfassungsgesetz so zu ändern, dass jegliche Einflussnahme der Politik auf konkrete Ermittlungsverfahren sicher ausgeschlossen wird.

Schon vor der letzten Justizministerkonferenz im November hat der Deutsche Richterbund von den Justizministern gefordert, ihre "aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Durchgriffsrechte auf konkrete Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aufzugeben".

Brauneisen befürchtet politische Einflussnahme von rechts

Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen befürchtet, dass extreme und rechtspopulistische Parteien vom Weisungsrecht Gebrauch machen könnten, um politisch Einfluss zu nehmen. Zum Beispiel, um einen Parteifreund des Justizministers vor Ermittlungen zu schützen. Brauneisen fordert auch eine Reform des bundesweit gültigen Gerichtsverfassungsgesetzes, um das Weisungsrecht für den Einzelfall abzuschaffen. Er verweist auf den Europäischen Gerichtshof, der sich ebenfalls dagegen ausspricht. Und auf die meisten EU-Staaten, die das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften mittlerweile abgeschafft haben.

Baden-Württemberg könnte sich zum Beispiel durch eine Bundesratsinitiative dafür einsetzen, aber davon will Justizministerin Marion Gentges (CDU) nichts wissen. Gentges sagte dem SWR, das Grundgesetz biete genügend Schutz, Weisungen seien durch das Legalitätsprinzip ohnehin begrenzt. Das bedeutet: Staatsanwaltschaften müssen den Gesetzen folgen. Ein Justizminister könnte von den Staatsanwaltschaften also nichts Unrechtmäßiges verlangen, das gegen geltendes Recht widersprechen würde.

Weisungsrecht zuletzt 2005 in BW angewendet

In Baden-Württemberg wurde vom Weisungsrecht zuletzt im November 2005 Gebrauch gemacht. Damals gab es eine Weisung des Justizministers wegen rechtsmedizinischer Untersuchungen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Mordes an 34 Zwangsarbeitern. Begangen in der Außenstelle Echterdingen des Konzentrationslagers Natzweiler im Elsass in den Jahren 1944 und 1945.

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