Das Justitiariat des Südwestrundfunks mit Sitz in Mainz ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig: Die Bandbreite reicht vom Programmrecht über das Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Marken- oder Titelschutzrecht. Für die ARD hat das SWR Justitiariat vor allem die Federführung für das Rundfunkbeitragsrecht, das Junge Angebot „funk“ von ARD und ZDF und den Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inne. Nach der rechtlichen Überprüfung des Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 hat sich im Dezember 2018 der Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Rundfunkbeitrag befasst.
Europäischer Gerichtshof: Rundfunkbeitrag ist mit Unionsrecht vereinbar
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13.12.2018 die Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags in Deutschland bestätigt (C 492/17 u.a.). Ein Einzelrichter am Landgericht Tübingen, der über die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung von Beitragsbescheiden des SWR zu befinden hatte, legte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens mehrere Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit europarechtlichen Regelungen vor. Unter anderem hatte der Richter gefragt, ob mit der Einführung des Rundfunkbeitrags die wesentliche Änderung einer bestehenden Beihilfe verbunden sei, die der Zustimmung der Europäischen Kommission bedurft hätte.
Der EuGH hat die Vorlagefragen des Landgerichts Tübingen bereits in weiten Teilen für unzulässig erklärt und darüber hinaus festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag keine Neubeihilfe darstellt und deshalb auch nicht von der EU-Kommission genehmigt werden musste. Darüber hinaus stellt der EuGH fest, dass auch die Befugnis der Rundfunkanstalten, zur Durchsetzung geltenden Rechts rückständige Rundfunkbeiträge zu vollstrecken, inhärenter Bestandteil der bestehenden und von der Kommission bereits 2007 genehmigten Beihilfe sei.
Die Reform der Rundfunkfinanzierung befindet sich damit auch in der juristischen Nachbearbeitung auf der Zielgeraden, denn der Rundfunkbeitrag hat nun auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen.
Neue Digitalgruppen im SWR: Digital-, Produkt- und Distributionsboard
Wie kann sich der SWR in Zeiten des Umbruchs und der Digitalisierung zukunftsweisend aufstellen? SWR Intendant Peter Boudgoust hatte den SWR Justitiar damit betraut, die mit dem multimedialen Umbau im SWR beschäftigten Arbeitsgruppen neu zu ordnen. Abgeleitet aus einer Analyse der bisherigen Struktur und Aufgaben wurde in einem umfassenden Prozess unter Beteiligung aller Direktionen im SWR ein Vorschlag für drei neue, bereichsübergreifende Gruppen erarbeitet: Digitalboard, Produktboard und Distributionsboard versammeln Fachleute aus dem ganzen Haus, die gemeinsam Strategien und Lösungen erarbeiten, um den SWR als multimediales Medienunternehmen weiter voranzubringen. Die einzelnen Boards dienen dem systematischen Austausch über Digitalthemen und der gemeinsamen Suche nach neuen Produkten, Verfahren, Techniken und Distributionswegen. Die Boards sind Dienstleister für das gesamte Haus. Ihre Arbeit setzt dort an, wo die Zuständigkeit in den Bereichen zur Bearbeitung aller Aspekte eines Themas nicht mehr ausreicht und die gemeinsame Bearbeitung einen Mehrwert erbringt. Die Boards haben Ende März 2019 ihre Arbeit aufgenommen.
Gemeinsame Vergütungsregeln mit Drehbuchautoren und Verlagen in Kraft getreten
ARD, Degeto und Produzentenallianz haben sich im Frühjahr 2019 mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB) auf den Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln verständigt. Maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt war Peter Wiechmann aus dem SWR Justitiariat. Diese gemeinsamen Vergütungsregeln verbinden die speziellen Lizenzierungsbedürfnisse der ARD mit dem Anspruch der Autorinnen und Autoren, auch für überdurchschnittliche Nutzungen durch die Landesrundfunkanstalten angemessen vergütet zu werden. Ferner verbessern die Vergütungsregeln die Rahmenbedingungen für die Arbeit von freien wie von verlagsgebundenen Autorinnen und Autoren und bringen so die Wertschätzung der ARD für die Arbeit von Kreativen und Verlagen zum Ausdruck. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sind rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft getreten.