Urteil gegen Lebensgefährtin auf dem Prüfstand

Mord an Steffen Braun: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

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Autor/in
Christian Altmayer
Foto von Christian Altmayer, Redakteur bei SWR Aktuell im Studio Trier

Das Landgericht hat einen jungen Mann und seinen Halbbruder wegen Mordes zu Haftstrafen verurteilt. Die Lebensgefährtin des toten Steffen Braun kam mit weniger davon, zurecht?

Im Fall des ermordeten Gerolsteiner Arztes Steffen Braun haben drei Parteien Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Trier eingelegt - darunter: die Staatsanwaltschaft Trier, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen auf SWR-Anfrage bestätigte.

Die Strafverfolger wollen demnach nur das Urteil gegen die Lebensgefährtin des Ermordeten überprüfen lassen und nicht die Urteile gegen ihren Sohn und dessen Halbbruder, die wegen Mordes zu neun und sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurden.

War das Urteil gegen die Lebensgefährtin zu milde?

Die 36-Jährige bekam eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, wegen Brandstiftung und unterlassener Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Eric Samel hatte allerdings für ein wesentlich härteres Urteil von siebeneinhalb Jahren plädiert - wegen Totschlags.

Hat das Landgericht hier aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu milde geurteilt? Das soll nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfen, wo der Revisionsantrag aber bislang noch nicht vorliegt, wie eine Sprecher sagt. Die Staatsanwaltschaft will sich laut Peter Fritzen noch etwas Zeit nehmen, die Revision zu begründen: "Ob das Urteil Rechtsfehler aufweist, kann erst geprüft werden, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen."

Wer die anderen beiden Parteien sind, die gegen das Urteil Revision eingelegt haben, ist unklar. Auch das Landgericht Trier gab hierzu keine Auskunft. Klar ist: Zwischen einem Urteil des Landgerichts und einer Entscheidung des Revisionsgerichts vergehen in der Regel Monate.

Großes Interesse für den Fall Steffen Braun

Der Fall bewegte jedenfalls die Region, das Interesse war groß. Der Zuschauerraum im Gerichtssaal war voll, etwa 80 Menschen hatten dort Platz gefunden. Die Richter begannen um 12 Uhr damit, das Urteil zu verkünden. Die Lebensgefährtin des getöteten Arztes muss demnach für zwei Jahre und vier Monate in Haft. Ihr 18-jähriger Sohn bekommt neun Jahre Gefängnis, sein Halbbruder sechs Jahre.

Niedrigste Strafe für Lebensgefährtin

Die Richter blieben damit bei der Lebensgefährtin des Arztes unter der geforderten Strafe der Staatsanwaltschaft. Sie hatte in der vergangenen Woche siebeneinhalb Jahre Haft für die Frau gefordert. Ihr kann lediglich unterlassene Hilfeleistung sowie die Beteiligung an der Beseitigung der Spuren nachgewiesen werden.

Die heute 36-Jährige hat mit dem getöteten Arzt drei gemeinsame Kinder. Außerdem hat sie einen 18-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft neuneinhalb Jahre Haft gefordert.

Heimtückischer Mord an Arzt

Bei den beiden jungen Männern folgte das Gericht nahezu der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Der Sohn der Mitangeklagten und sein Halbbruder hätten einen heimtückischen Mord begangen. Nach Ansicht des Gerichts sind beide voll schuldfähig. Sie wurden zu Jugendstrafen verurteilt.

In seiner Begründung führte der Richter aus, beim 18-Jährigen lägen erhebliche Erziehungsmängel vor. Verurteilt werde er nach Jugendrecht wegen Mordes und Brandstiftung. Zu seinen Lasten wertete das Gericht, dass die Tat besonders brutal ausgeführt wurde. Mit seinem Halbbruder sei er zu zweit gegen den Arzt vorgegangen. Er habe auch kein Geständnis abgelegt. Strafmildernd sei aber, dass er anders als sein Halbbruder ständig der Gewalt des Arztes ausgesetzt gewesen sei. Steffen Braun habe ihn "herzlos" behandelt, so der Richter. Außerdem habe er seine Mutter vor häuslicher Gewalt schützen wollen.

Er und sein Halbbruder hätten Drogen konsumiert. Der Halbbruder habe durch sein frühes Geständnis wesentlich dazu beigetragen, das Tatgeschehen aufzuklären. Auch er habe die mitangeklagte Lebensgefährtin von Steffen Braun vor häuslicher Gewalt schützen wollen. 

Beide sollen im Rahmen der Haft gegen Drogenkonsum und ihr Gewaltpotential therapiert werden. Beide können während der Haftzeit auch eine Ausbildung beginnen.

Der Vorsitzende Richter sagte, die Aussage des Halbbruders im Prozess sei uneingeschränkt glaubhaft. Jemand, der lügt, belastet sich nicht selbst, so der Richter. Da der Halbbruder frühzeitig mit den Behörden kooperierte und ein Geständnis abgelegt hatte, hatte die Staatsanwaltschaft für ihn sechseinhalb Jahre Haft gefordert.

Tat nach Streit zwischen Arzt und Partnerin

Die Aussagen des Sohnes der Frau seien hingegen absolut unglaubwürdig. Er habe gelogen, um sich vollständig zu entlasten, so das Gericht. Die Tat sei zwar pauschal angedacht, dann aber erst am 30. Dezember 2022 spontan ausgeführt worden.

Einen Tag zuvor hätten der 18-Jährige und sein Halbbruder den Arzt mit Medikamenten im Whisky sediert, um mit seinem Auto herumzufahren. Bei einem geplanten Mord hätten die beiden die Tat dann an diesem Tag schon begangen. Zur Tat sei es aber spontan nach einem Streit zwischen dem Arzt und seiner Lebensgefährtin einen Tag später gekommen. 

Vor eineinhalb Jahren verschwand der Arzt

Es ist einer der Aufsehen erregendsten Kriminalfälle in Rheinland-Pfalz gewesen: die Tötung des Arztes und Familienvaters Steffen Braun aus Gerolstein in der Vulkaneifel. Vor eineinhalb Jahren verschwand er einfach. Sechs Monate wurde nach ihm gesucht, bis seine Leiche gefunden wurde.

Verhältnisse in Steffen Brauns Patchwork-Familie galten als zerrüttet

In der Patchwork-Familie von Steffen Braun hatte es schon länger immer wieder auch gewalttätige Konflikte gegeben. Der Arzt soll viel getrunken haben und war polizeibekannt, weil er seine frühere Ehefrau und auch die Lebensgefährtin geschlagen hatte. Außerdem wurde er bestraft, weil er andere beleidigte und bedrohte. Die beiden jugendlichen Angeklagten sollen ihrerseits immer wieder Drogen genommen haben. Vor allem der 18-jährige Sohn soll sich nicht mit Steffen Braun verstanden haben.

Während die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Angeklagten aus diesen zerrütteten Familienverhältnissen heraus den Entschluss fassten, Steffen Braun bei passender Gelegenheit zu töten, beurteilte die Verteidigung das anders. Die Rechtsanwälte der Söhne sahen die Tat eher als Kurzschlussreaktion. Die Verteidiger der Lebensgefährtin erklärten, dass ihre Mandantin nach der Tat nur die Jugendlichen schützen wollte.

Verteidigung hält milde Strafen für angemessen

Die Verteidigung hatte in der vergangenen Woche in ihren Plädoyers milde Strafen für die beiden jungen Männer gefordert. Ein konkretes Strafmaß nannten sie nicht. Für die Lebensgefährtin hielt deren Anwalt im Plädoyer eine 14-monatige Bewährungsstrafe für ausreichend. Sie habe sich zwar falsch verhalten, nachdem sie die Leiche des ermordeten Arztes entdeckt habe. Sie hatte den Arzt aber nicht getötet und dies auch nicht geplant.

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Die Lebensgefährtin weinte vergangene Woche während der Plädoyers immer wieder, sprach beim letzten Wort kaum hörbar und saß in sich zusammengesunken auf der Anklagebank als sei sie am Ende ihrer Kräfte. Von der Staatsanwaltschaft hatte sie sich anhören müssen, welche kriminelle Energie sie an den Tag gelegt habe, um die Tat zu verschleiern. Die beiden jungen Männer zeigten sich wortkarg, sagten nur kurz, dass sie den Tod des Arztes bedauern.

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