Der Prozess am Landgericht hat mit Verzögerung begonnen, weil eine Schöffin nicht erschienen war. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Nachbarin mit einer Eisenstange tödlich verletzt zu haben.
Der Zuschauerraum im Landgericht ist zeitweise voll besetzt. Dort sitzen Angehörige der getöteten Frau und Angehörige des Angeklagten relativ nah beieinander. Als der Angeklagte zu Beginn des Prozesses kurz lächelt, beschimpfen Angehörige des Opfers ihn als "Mörder". Die Vorsitzende Richterin mahnt die Angehörigen mehrmals zur Ruhe. Einige von ihnen sind auch aufgebracht, weil das Verfahren mit Verzögerung startet.
Schöffin nicht erreicht
Zunächst fehlte eine Schöffin. Sie sei zunächst auch nicht erreichbar gewesen, so das Gericht. Daraufhin wurde eine Ersatz-Schöffin kontaktiert, die einspringen sollte. Allerdings rügte der Verteidiger des Angeklagten die Besetzung der Kammer. In der Zwischenzeit meldete sich die Schöffin, die ursprünglich vorgesehen war. Doch nach eingehender Beratung beginnt die Kammer das Verfahren mit der Ersatz-Schöffin.
Anklage wird verlesen
Die Anklage wirft einem 25-jährigen Mann aus Trier Totschlag vor. Der Angeklagte lässt über seinen Anwalt mitteilen, dass er sich zu einem späteren Termin zur Sache einlassen möchte. Und dass es ihm sehr leid tut, was passiert ist.
Nachbarschaftsstreit als Auslöser
Es war Anfang September vergangenen Jahres, als es zu dem Nachbarschaftsstreit in Trier-Feyen kam, der für eine 57-jährige Frau tödlich endete. Laut Staatsanwaltschaft ging die Frau, das spätere Opfer, zu der Wohnung des Angeklagten, um sich wegen des Lärms zu beschweren.
Opfer stürzt Treppe hinunter
Die Frau hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Messer dabei. Der 25-jährige Angeklagte habe die Frau gesehen, sich mit einer Eisenstange bewaffnet, ihr damit auf den Kopf geschlagen und sie schwer verletzt. Die 57-jährige stürzte schließlich rückwärts die Treppe hinunter, wodurch sie sich laut Anklage weitere schwere Kopfverletzungen zuzog. Die Frau wurde in ein Krankenhaus gebracht und starb dort etwa 14 Tage später.
Angeklagter bereits vorbestraft
Das Landgericht Trier hat sechs Verhandlungstage für den Prozess um den tödlichen Nachbarschaftsstreit angesetzt. Der Angeklagte ist bereits vorbestraft und sitzt derzeit in Untersuchungshaft.