Laute Musik, feiernde oder streitende Nachbarn: Das kann einem den Schlaf rauben. Wer sich beschweren möchte, ist in der Regel beim Mainzer Ordnungsamt richtig - auch nachts.
Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt in Mainz als Nachtruhezeit. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Wenn es in diesem Zeitraum zu laut ist, kann man sich an das Ordnungsamt der Stadt wenden.
"Die Polizei hat erst mal nichts mit Ruhestörungen zu tun", sagt Pressesprecher Rinaldo Roberto. "Wir verweisen dann an die Ordnungsbehörde." Es gebe aber Ausnahmen.
Für grölende Nachbarn ist die Polizei nicht zuständig. Wenn aber zum Beispiel ein Streit in einer Wohnung eskaliert und es dort plötzlich ganz still wird, sollte die Polizei informiert werden. "Wenn jemand ein ungutes Gefühl hat und denkt, da stimmt etwas nicht, sollte er uns anrufen", sagt Rinaldo Roberto weiter.
In der Nacht auf Mittwoch zum Beispiel war über den Notruf ein lautstarker Streit gemeldet worden, ein Mensch würde bluten. Daraufhin kam die Polizei mit mehreren Streifenwagen, um die Lage in einem Mehrfamilienhaus in der Mainzer Neustadt zu klären. Die Polizisten hatten auch Maschinenpistolen dabei.
Polizeieinsatz in der Neustadt in Mainz Ärger wegen Ruhestörung in Mainz: Nachbarn mit Waffe bedroht
Ein Mann fühlte sich in der Nacht zu Mittwoch durch den Lärm seiner Nachbarn gestört. Daraufhin bedrohte er sie laut Polizei mit einer Schreckschusspistole.
Lärmquelle nicht immer klar
Manchmal können Ordnungsamt und Polizei nachts nicht sofort feststellen, wo der gemeldete Krach herkommt. In den höheren Lagen der Mainzer Stadtteile Hechtsheim und Laubenheim hätten sich zum Beispiel Menschen über laute Musik beschwert, erzählt Rinaldo Roberto. Nachdem in der unmittelbaren Nähe keine Lärmquelle ausfindig gemacht werden konnte, stellten die Beamten fest: Die Musik schallt von Hessen über den Rhein nach Mainz. "Das passiert zum Beispiel, wenn Menschen dort am Rheinufer laut Musik hören", sagt Polizeisprecher Roberto.
Für Veranstaltungen gibt es Ausnahmen
Der Schutz der Ruhe ist zwar im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt. Es können aber auch Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Nach Angaben der Stadt Mainz geht das zum Beispiel "wenn die nächtliche, störende Betätigung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist". Das kann zum Beispiel bei Konzerten und Großveranstaltungen gelten. Anträge können beim Grün- und Umweltamt gestellt werden..