Der Freispruch eines US-Soldaten nach der tödlichen Messerattacke auf der Säubrennerkirmes sorgt weiter für Empörung. Neue Vorwürfe richten sich jetzt gegen deutsche Ermittler.
Frische Rosen stehen auf dem Grab von Michael Ovsjannikov. Ein Kuscheltier lehnt am Marmor. Sein Vater, der genauso heißt wie sein toter Sohn, zündet eine Kerze an. Er spaziert jeden Tag die paar Minuten vom Haus der Familie bis zum Friedhof im Wittlicher Stadtteil Wengerohr.
"Ich bin immer noch in einem Schockzustand, das ist reiner Wahnsinn", sagt Michael Ovsjannikov. Er kann das Urteil im Prozess um den Tod seines Sohnes auf der Säubrennerkirmes vor eineinhalb Jahren nicht begreifen.
Fünf Monate ist es her, dass das US-Militärgericht in Spangdahlem den Angeklagten, einen damals 26-jährigen amerikanischen Soldaten, freigesprochen hat. Dabei hatte der die Tat in einem Verhör gestanden.
Geständnis des Angeklagten: "Ich hatte einen Blackout"
Bereits kurz nach dem Messerangriff sagte der Beschuldigte im Verhör mit der Polizei, er könne sich nicht erinnern, wie oft er mit dem Messer auf Ovsjannikov eingestochen habe. "Ich hatte dann irgendwie auch einen Blackout", wird er in den Ermittlungsakten zitiert.

Nach eigenen Angaben wollte er seinem Freund, einem anderen US-Soldaten, in einem Streit auf der Kirmes gegen Ovsjannikov beistehen. Danach seien die beiden vom Tatort in der Wittlicher Innenstadt geflüchtet und er habe das Messer von der Römerbrücke aus in die Lieser geworfen. Dort wurde die Tatwaffe dann auch gefunden. "Für uns war ab diesem Zeitpunkt klar, dass er der Täter ist", sagt Michael Ovsjannikov.
Vater des Opfers: Deutsche Polizei hat Fehler gemacht
Doch dieses Geständnis wurde in der Verhandlung nicht als Beweismittel zugelassen, die Geschworenen in dem US-Militärprozess haben es nie gehört. Und Schuld daran seien auch die deutschen Ermittler, glaubt der Vater des Opfers: "Anständige Menschen müssen für ihre Fehler gerade stehen. Und sie haben Fehler gemacht."

Diese Fehler gehen laut Ovsjannikov aus den 482 Seiten Ermittlungsakten hervor, die dem SWR vorliegen. Zuerst hatte das Rechtsmagazin Legal Tribune Online (LTO) über die neuen Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft berichtet.
Tatvorwurf in den Akten nicht übersetzt
So findet sich in den Akten etwa die Beschuldigtenbelehrung, die der US-Soldat kurz nach dem Messerangriff auf der Kirmes unterzeichnet hat. Dieses Formular soll dokumentieren, dass ein Verdächtiger weiß, was ihm zur Last gelegt wird. Ausgerechnet den Tatvorwurf "Verdacht Tötungsdelikt" haben die deutschen Beamten dort aber nicht schriftlich ins Englische übersetzt. Die Zeile blieb leer.

Das bestätigt der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen: "Der Grund hierfür ist nicht bekannt." Aber die deutsche Polizei habe den Angeklagten natürlich darüber belehrt, dass er verdächtigt werde, "etwas mit dem Tötungsdelikt zu tun zu haben". Dies sei auch übersetzt worden, so Fritzen. "Der Wortlaut der Übersetzung" sei allerdings "nicht bekannt".
Erste Vernehmung nicht vollständig aufgezeichnet
Doch es gibt weitere Ungereimtheiten. Die deutsche Polizei hat das erste Verhör des Angeklagten nur in Teilen mit einem Diktiergerät aufgezeichnet. Die Antworten des Beschuldigten finden sich zwar auf Deutsch in der Akte, aber nicht auf Englisch im Original. Auch wie die Dolmetscherin die Fragen der Ermittler übersetzt hat, ist nicht dokumentiert.

In der Akte heißt es: "Es erfolgt keine Verschriftlichung der Übersetzung im vorliegenden Dokument." Erst nachdem der Angeklagte die Messerstiche eingeräumt hatte, wurde die Befragung auf Video aufgezeichnet. Warum?
Staatsanwaltschaft: Angeklagter wurde belehrt
"Die Gründe, aus denen sich die Beamten dafür entschieden, die Vernehmung in dieser Weise durchzuführen, ergeben sich aus den hier vorliegenden Akten nicht", sagt Peter Fritzen, der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt.
Jedoch hätten die deutschen Polizisten extra die US-Beamten des Office Of Special Investigations zu den Verhören hinzugezogen, damit die Angaben des Angeklagten in einem US-Militärprozess verwertbar sind. Der Beschuldigte sei nach deutschem und amerikanischem Recht belehrt worden und in seiner Muttersprache befragt worden. Vollständig dokumentiert ist dies in der Akte allerdings nicht.
"Kleinigkeiten, die vielleicht zum Freispruch geführt haben"
"Für einen Laien wie mich sind das Kleinigkeiten", sagt Michael Ovsjannikov: "Aber diese Kleinigkeiten haben vielleicht dazu geführt, dass der Täter freigesprochen wurde." Denn wegen dieser Übersetzungsfehler konnte Grover Baxley, der Verteidiger des Angeklagten, argumentieren, dass sein Mandant gar nicht gewusst habe, weswegen er vernommen wurde.
Ob diese Formalitäten für das US-Militärgericht in Spangdahlem wirklich ausschlaggebend waren, das Geständnis nicht als Beweismittel zuzulassen, ist schwer nachzuprüfen. Das Justizministerium in Mainz ist ebenfalls ratlos: "Eigene Erkenntnisse dazu, warum das Geständnis nicht zugelassen wurde, liegen hier nicht vor."
Wurde dem Angeklagten von Polizisten gedroht?
Der SWR hatte deswegen sowohl die amerikanischen Ermittlungsakten als auch die Begründung für das Verwerfen des Geständnisses beim US-Militärgericht angefordert. Die zuständige Behörde teilte allerdings mit, dass eine Auskunft sechs Monate oder länger auf sich warten lassen kann.
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Bislang blieb das US-Militärgericht bei seinen Aussagen über das Geständnis vage. Einerseits habe es "Verwirrung um die Rechtsbelehrung" gegeben. Und andererseits habe sich der 26-jährige US-Soldat bei seiner Vernehmung unter Druck gesetzt gefühlt. Er habe den Eindruck gewonnen, wenn er nicht aussagt, müsse er in Untersuchungshaft bleiben.
Staatsanwaltschaft Trier will Verfahren nicht bewerten
Den Vorwurf, den Angeklagten in der Vernehmung bedroht zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Trier von Beginn an zurückgewiesen. Doch wie sieht es mit der "Verwirrung um die Rechtsbelehrung" aus? Könnten damit auch die formalen Ungereimtheiten in den Akten gemeint sein? Haben Ermittlungsfehler deutscher Polizisten also zum Freispruch geführt?
Dazu möchte der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen keine Stellungnahme abgeben: "Es handelt sich um eine Fragestellung, die in dem US-amerikanischen Strafverfahren entschieden worden ist, zu dem nur die US-amerikanischen Militärjustizbehörden Auskunft erteilen können. Die deutschen Ermittlungsbehörden waren nach der Abgabe des Verfahrens hieran nicht mehr beteiligt."
Vater des Opfers: "Für eine Entschuldigung ist es zu spät"
Für Michael Ovsjannikov war die Abgabe des Verfahrens schon der erste große Fehler der deutschen Justiz: "Man hat uns in diesem amerikanischen Verfahren allein gelassen. Ohne Nebenklage, ohne Rechte für die Familie - das war wie eine Falle." Und kein einziges Mal sei die Trierer Staatsanwaltschaft mit der Familie in Kontakt getreten - weder vor noch nach dem umstrittenen Urteil auf dem US-Flugplatz.
Familie will Truppenstatut abschaffen
Schon längst, sagt Ovsjannikov, gehe es ihm daher nicht mehr alleine um Gerechtigkeit für seinen Sohn. Eine Berufung oder Revision ist im US-Militärrecht nicht vorgesehen. Das Verfahren neu aufzurollen, halten Juristen für unmöglich.
Ovsjannikov will aber noch etwas anderes erreichen. Er will, dass die deutsche Justiz nie wieder ein Tötungsdelikt an amerikanische Gerichte abgibt. Dafür allerdings müsste das Zusatzabkommen des NATO-Truppenstatutes verändert werden oder zumindest die derzeitigen Abläufe zwischen den Staaten. Es ist also ein gigantisch großes Rad, das er versucht zu drehen.

Abkommen auf dem Prüfstand
Zunächst plant die Familie erneut den Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages anzurufen. Dort hatten alle Parteien im Dezember erklärt, sie wollten sich um Aufklärung des Falles bemühen. Der verstorbene Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte zudem angekündigt, er wolle mit den Generalstaatsanwaltschaften im Land über das Abkommen sprechen.
"Derzeit werden die Erfahrungen der staatsanwaltschaftlichen Praxis mit dem NATO-Truppenstatut ausgewertet, um zu prüfen, ob und wo etwaiger Änderungsbedarf besteht", heißt es dazu vom Ministerium. Doch noch sei diese Prüfung nicht abgeschlossen. "Wir werden nicht aufgeben", sagt Ovsjannikov: "Und wenn wir vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen müssen."
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