Geständnis nicht zugelassen

Messerangriff in Wittlich: US-Soldat soll sich bei Geständnis "bedroht" gefühlt haben

Stand
Autor/in
Christian Altmayer
Foto von Christian Altmayer, Redakteur bei SWR Aktuell im Studio Trier

Der US-Soldat, der im Prozess um den Wittlicher Messerangriff freigesprochen wurde, hatte die Tat gestanden. Doch hat er dieses Geständnis freiwillig abgegeben?

Schon am Morgen nach dem Messerangriff auf der Wittlicher Säubrennerkirmes halten Streifenwagen vor der Haustür eines amerikanischen Soldaten in Wittlich. Ein Freund von ihm hatte die Polizei gerufen. Anschließend wird die Gruppe aus drei Männern und zwei Frauen in der Inspektion in Wittlich verhört.

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Geständnis bei deutscher Polizei

Wie die Staatsanwaltschaft Trier gegenüber dem SWR bestätigt, hat einer der Männer an diesem Morgen schon ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der spätere Angeklagte im Prozess um die Messerattacke hatte den Polizisten erzählt, dass er den 28-jährigen Wittlicher erstochen hat. Er habe seinem Begleiter helfen wollen, als dieser vom Opfer angegriffen worden sei, so die Staatsanwaltschaft Trier.

Drängte deutsche Polizei US-Soldat zum Geständnis?

Doch gegenüber den Geschworenen im US-Prozess wurde das Geständnis nicht erwähnt. Warum? Auf SWR-Anfrage teilte der Flughafen Spangdahlem mit, dass die Richterin nach einer umfassenden, gesetzlich vorgeschriebenen Analyse der Umstände zu dem Schluss gekommen sei, dass die Aussage des Angeklagten bei der Polizei nicht freiwillig war. Der US-Soldat habe sich bei dem Verhör "bedroht" gefühlt, auch über Nacht im Arrest bleiben zu müssen, wenn er nicht mit den Beamten redet.

Laut Staatsanwaltschaft Trier ist der junge Mann sowohl von deutschen als auch von US-amerikanischen Polizisten über seine Rechte belehrt worden. Es sei hierbei aber auch zu einer Verwirrung gekommen, heißt es beim Flugplatz Spangdahlem. Letztlich hatte der Soldat auch auf einen Anwalt verzichtet. Später waren die deutschen Behörden dann nicht mehr an dem Verfahren beteiligt.

Der SWR hat das Polizeipräsidium Trier und die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme zu den Aussagen der Amerikaner angefragt.

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Angehörige haben Geständnis beim Haftrichter gehört

Auch Angehörige des Opfers hatten dieses Geständnis nach eigenen Angaben mitangehört, als der Angeklagte auf dem Flugplatz Spangdahlem dem Haftrichter vorgeführt wurde. Dabei habe der Verteidiger das Schuldbekenntnis seines Mandanten vorgelesen.

Im Prozess allerdings war davon dann keine Rede mehr. Der Angeklagte sagte während des Prozesses kein Wort. Sein Verteidiger beschuldigte einen befreundeten Soldaten, der mit ihm auf der Kirmes war. Und letztlich sprach die Jury den jungen Mann frei - wohl auch aus Mangel an Beweisen. Außer den Aussagen von zum Tatzeitpunkt größtenteils betrunkenen Zeugen und Blutspritzern auf den Schuhen des Soldaten konnte die Staatsanwaltschaft nichts vorbringen.

Hier wurde der 28-Jährige vergangenes Jahr auf der Säubrennerkirmes erstochen.
Hier wurde der 28-Jährige vergangenes Jahr auf der Säubrennerkirmes erstochen.

Keine Übernahme des Verfahrens nach Freispruch möglich

Gemäß Nato-Truppenstatut hatte sie die Ermittlungen und die Strafverfolgung bereits an das US-Militär abgegeben. So ist es üblich, wenn amerikanische Soldaten hierzulande eines Verbrechens angeklagt werden, heißt es beim rheinland-pfälzischen Justizministerium. Nun ist der Soldat wieder ein freier Mann.

Und daran ist wohl auch nichts mehr zu ändern, wie der Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen sagt: "Eine erneute Übernahme des Verfahrens durch die deutsche Staatsanwaltschaft nach dem ergangenen Urteil des US-Militärgerichts ist nach dem NATO-Truppenstatut nicht möglich."

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