Im November 2023 hatte Mainz 05 Fußballprofi El Ghazi wegen israelfeindlicher Kommentare fristlos gekündigt. Er klagte dagegen und bekam jetzt vor dem Mainzer Arbeitsgericht Recht.
Mainz 05 hatte dem niederländischen Spieler mit marokkanischen Wurzeln damals nicht direkt nach seinen anti-israelischen Beiträgen gekündigt. Die Kündigung erfolgte erst, als El Ghazi später öffentlich sagte, dass er sich inhaltlich nicht von seinen Posts distanziere.
El Ghazis Äußerungen laut Mainzer Gericht von Meinungsfreiheit gedeckt
Einen wichtigen Kündigungsgrund konnte das Gericht dabei nicht erkennen. Maßgeblich seien nur Tatsachen, die bei Zugang einer fristlosen Kündigung nicht länger als zwei Wochen bekannt seien. Die anti-israelischen Posts waren aber schon früher in den sozialen Netzwerken aufgetaucht. Das Gericht bewertete die Kündigung durch Mainz 05 deshalb als unwirksam und erklärte, El Ghazis Äußerungen seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Außerdem sprach das Gericht El Ghazi die Fortzahlung seines Gehalts von monatlich 150.000 Euro zu plus einer Sonderzahlung – insgesamt knapp 1,5 Millionen Euro. Sein Vertrag läuft weiter bis Juli 2025.
Mainz 05 will Berufung prüfen
Vertreter von Mainz 05 sagten nach dem Urteil des Arbeitsgerichts, der Verein werde die Urteilsbegründung prüfen, insbesondere warum El Ghazis Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt sein solle. Mainz 05 halte solche Aussagen für menschenverachtend und behalte sich vor, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Streit um anti-israelische Aussagen von El Ghazi
Anlass für den Rechtsstreit waren mehrere Beiträge von Anwar El Ghazi in den Sozialen Medien im Oktober 2023, kurz nach dem Terrorangriff der radikalislamischen Hamas auf Israel. Darin hatte der 29-Jährige unter anderem geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.
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