Beide Seiten streben Vergleich an

Noch kein Urteil am Arbeitsgericht im Fall El Ghazi gegen Mainz 05

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Autor/in
Sarina Fischer
Sarina Fischer ist Reporterin im SWR Studio Mainz

Im Streit zwischen Mainz 05 und Fußballprofi Anwar El Ghazi um seine fristlose Kündigung ist noch immer kein Gerichtsurteil gefallen. Beide Seiten streben einen Vergleich an.

Der Streit zwischen Fußballbundesligist Mainz 05 und Profi El Ghazi geht weiter. Am Mittwoch haben beide Seiten das Mainzer Arbeitsgericht darum gebeten, einen Vergleichsvorschlag zu machen.

El Ghazi fordert von Mainz 05 vier Millionen Euro

Insgesamt 4,2 Millionen Euro fordere El Ghazi von Mainz 05, so der Anwalt des Spielers beim Kammertermin vor Gericht. Er sehe die Kündigung nach wie vor als unrechtmäßig an und poche unter anderem auf weitere Gehaltszahlungen. Der Vertrag des Spielers wäre eigentlich bis Ende Juni 2025 gelaufen.

Der Verein schlug vor, seine Widerklage um eine halbe Million Euro wegen vermeintlicher Rufschädigung und Verletzung des Arbeitsvertrages fallen zu lassen, wenn El Ghazi auf seine finanziellen Forderungen verzichte. Das lehnte der Spieler aber ab. Nun soll das Mainzer Arbeitsgericht einen Vergleichsvorschlag machen. Ein neuer Gerichtstermin ist für den 12. Juli angesetzt.

Mainz 05 kündigt Vertrag von Fußballprofi El Ghazi

Fußball-Bundesligist Mainz 05 hatte dem Niederländer mit marokkanischen Wurzeln im November 2023 wegen mehrerer anti-israelischer Beiträge in den sozialen Medien gekündigt. Dagegen klagt El Ghazi. Das monatliche Bruttogehalt des Spielers lag bis dahin bei 150.000 Euro.

Während El Ghazi auf die Auszahlung seines restlichen Gehalts sowie weitere Sonderzahlungen und eine Abfindung von Mainz 05 hofft, könnte der Verein wiederum rund eine halbe Million Euro wegen vermeintlicher Rufschädigung erklagen.

Streit um anti-israelische Aussagen von El Ghazi

Ausgangspunkt des Streitfalls waren im Oktober 2023 mehrere Beiträge von Anwar El Ghazi in den Sozialen Medien, kurz nach dem Terrorangriff der radikalislamischen Hamas auf Israel. Darin hatte der 29-Jährige unter anderem geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen. 

Wegen dieser Aussagen hatte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen den Profifußballer aufgenommen. Es bestehe der Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

Aussagen von El Ghazi strafbar und fristlose Kündigung rechtmäßig?

In das mögliche Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts würde wohl auch mit einfließen, ob die anti-israelischen Aussagen von El Ghazi tatsächlich als strafbar ausgelegt werden – und ob das also als Grund für die fristlose Kündigung ausreichend war.

Der Ausgang des Gerichtsverfahrens in Mainz wird jedenfalls mit Spannung erwartet, denn er gilt als offen. Ein Gütetermin im vergangenen Januar war ohne Einigung zwischen Mainz 05 und El Ghazi ausgegangen.

Prominente Anwälte vertreten Mainz 05 und El Ghazi

Der niederländische Fußballprofi wird in dem Prozess vom Arbeits- und Sportrechtler Alexander Bergweiler aus Trier vertreten. Zu den bekannteren Schützlingen des Anwalts zählt auch der deutsche Fußballnationalspieler Antonio Rüdiger.

Der 1. FSV Mainz 05 wird vor Gericht vom Arbeitsrechtler Johan-Michel Menke aus Hamburg vertreten. Der hatte im Jahr 2015 bereits einen bundesweit aufsehenerregenden Prozess für den Fußball-Bundesligisten gewonnen. Damals hatte Torwart Heinz Müller gegen die Befristung seines Vertrages geklagt und letztendlich vor dem Bundesarbeitsgericht gegen Mainz 05 verloren.

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