Eigentümer, die ihre Wohnungen in Landau leerstehen lassen und sie nicht vermieten, müssen künftig eine Strafe zahlen. Das hat der Stadtrat beschlossen.
Der Landauer Stadtrat stimmte am Dienstagabend mehrheitlich für die sogenannte Zweckentfremdungsverbotssatzung: 30 Mitglieder stimmten dafür, sechs dagegen, es gab drei Enthaltungen. Die Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und gilt für fünf Jahre.
Die Stadt will damit für mehr Wohnraum in Landau sorgen. Die Satzung mit dem sperrigen Namen soll Hausbesitzern verbieten, Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen zu lassen. Wer das trotzdem machen will, braucht dafür dann eine Genehmigung - oder zahlt eine Strafe. Das gilt auch für Immobilienbesitzer, die ihre Wohnung in Landau über einen längeren Zeitraum als Ferienwohnung nutzen wollen.
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