Ein Mann aus Somalia hatte im Oktober zwei Männer mit einem Messer in Ludwigshafen-Oggersheim unvermittelt angegriffen und getötet. Am Mittwoch urteilte das Gericht dass er in die Psychiatrie muss. Dagegen hat er nun Revision eingelegt.
Der 27-Jährige hatte noch im Gerichtssaal angekündigt Revision einzulegen. Über seinen Dolmetscher ließ er erklären, er gehe "nur über seine Leiche" in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Angaben des Gerichts hat er inzwischen Revision zum Bundesgerichtshof beantragt. Das bedeutet, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Richterin am Landgericht Frankenthal war mit ihrem Urteil einem psychiatrischen Gutachter gefolgt, der den Prozess von Anfang an mitverfolgt hatte. Am Ende war er zu der Überzeugung gekommen, dass der 27-Jährige unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Zur Tatzeit sei er deshalb schuldunfähig gewesen. Deswegen werde er freigesprochen, "auch wenn das für viele schmerzhaft ist", so die Richterin.
Vorsitzende Richterin: Die Taten sind nicht zu verstehen
Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich in ihren Plädoyers der Auffassung des Gutachters angeschlossen. Die Kammer sei davon überzeugt, dass die Existenz von und Bedrohung durch den Nachbarn seiner Ex-Freundin für den Angeklagten real gewesen sei, sagte die Richterin auch und verdeutlichte:
"Das ist das Gemeine an psychischen Erkrankungen. Die Außenwelt steht ratlos daneben und versteht nicht mehr, was in den Betroffenen vor sich geht. So geht es auch uns. Die Taten sind nicht zu verstehen.“
Vater bricht bei Urteilsverkündung in Tränen aus
Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der 27-jährige Mann in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Küchenmesser zwei Männer auf offener Straße getötet hat sowie einen Kunden in einem Geschäft schwer verletzt hat. Den abgetrennten rechten Unterarm eines der Todesopfer hatte er auf den Balkon seiner ehemaligen Freundin geworfen.
Die Richterin schilderte bei ihrer Urteilsbegründung nochmals detailliert, wie der Täter die beiden Handwerker angegriffen und getötet hat. Daraufhin brach der Vater eines der Opfer in Tränen aus. Im Anschluss sagte er, es sei gut, dass das Monster weg gesperrt werde.
Wie lange der Angeklagte in der Psychiatrie bleiben müsse, sei zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar, sagte die Richterin noch. Die Erfahrung zeige aber, das es oft länger sei als bei einer Freiheitsstrafe.
Gutachter bescheinigte Wahnvorstellungen
Der Mann habe Wahnvorstellungen, höre Stimmen und glaube, man wolle ihn vergiften, sagte der Gutachter zuletzt. Außerdem grinse oder lache er in Situationen, die ein anderes Verhalten erwarten lassen. Solche unpassenden Reaktionen seien bei Geisteskrankheiten nicht selten. Dazu komme eine große Unfähigkeit zur Empathie. Es habe etwas gedauert bis ihm klar war, dass der Mann psychisch krank und damit schuldunfähig ist. Laut Gutachter bestimmen die Wahnvorstellungen das Handeln des Mannes. Das mache ihn auch weiterhin zu einer Gefahr für die Öffentlichkeit.
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Seit dem Gutachten in der Psychiatrie
Der Angeklagte ist aufgrund des Gutachtens aus dem Gefängnis in eine geschlossene Psychiatrische Einrichtung verlegt worden. Seine paranoide Schizophrenie gilt derzeit als unheilbare Geisteskrankheit. Ihre Symptome ließen sich jedoch bessern, wenn man sie behandelt. Allerdings ist das nur in der Psychiatrie, nicht im Gefängnis möglich.
Die Angehörigen hatten auf eine Haftstrafe gehofft
Die Angehörigen der beiden ermordeten Handwerker und das dritte Opfer, das lebensgefährlich verletzt wurde, hatten große Erwartungen in das Urteil gesetzt. Die Chance, mit dem Verlust des Sohnes, Bruders und Ehemanns sowie des gewohnten Lebens besser klarzukommen, ist für sie eng mit dem Urteil verknüpft. Bereits zu Prozessbeginn sagte der Vater des einen Opfers, er hoffe auf eine harte Strafe: "Lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung“.
Was den Angeklagten erwartet
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist zeitlich unbegrenzt. Sie wird aber immer wieder überprüft. Entlassen werden kann ein Täter nur, wenn ganz sicher ist, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ist.
Der Angeklagte selbst hat im Prozess mehrfach gesagt, er sei nicht verrückt. Und: Er wolle im Gefängnis bleiben und dort seine Strafe absitzen und anschließend in sein Heimatland Somalia abgeschoben werden.
Warum der Mann vor Gericht stand
Bei dem Messerangriff am 18. Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim starben zwei Männer, 20 und 35 Jahre alt. Der Angeklagte hat gestanden, die beiden Handwerker auf offener Straße mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Anschließend habe er in einem Drogeriemarkt einen weiteren Mann angegriffen. Der 27-Jährige wurde schwer verletzt. Die drei Opfer und der mutmaßliche Täter kannten sich nicht. Der Angeklagte hatte die drei nach eigenen Angaben attackiert, weil er überzeugt war, dass sie geplant hatten, seiner Familie etwas anzutun.
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