Der Angeklagte kommt aus Somalia und hat keine Aufenthaltsgenehmigung. Was passiert mit ihm nach dem Urteil? Und warum landet er in der Psychiatrie und nicht im Gefängnis? Antworten unter anderem auf diese Fragen.
Warum soll der Angeklagte der Messerattacke statt ins Gefängnis in eine Psychiatrie?
Der 26 Jahre alte Mann aus Somalia hatte bei seiner Messerattacke am 18. Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim zwei Handwerker erstochen und einen 27-Jährigen lebensgefährlich verletzt. Jetzt muss der Mann in die Psychiatrie.
Bundesgerichtshof Messerangreifer von Oggersheim geht gegen Urteil vor
Ein Mann aus Somalia hatte im Oktober zwei Männer mit einem Messer in Ludwigshafen-Oggersheim angegriffen und getötet. Am Mittwoch urteilte das Gericht dass er in die Psychiatrie muss. Dagegen hat er nun Revision eingelegt.
Bereits während des Prozesses war der Angeklagte vom Gefängnis in eine psychiatrische Klinik verlegt worden. Ein vom Landgericht beauftragter Gutachter hatte dem Mann aus Somalia zuvor eine paranoide Schizophrenie bescheinigt. Der Gutachter sagte, aufgrund seiner Erkrankung sei der Mann zur Tatzeit schuldunfähig gewesen. Der Angeklagte leide unter Wahnvorstellungen, die sein Handeln beeinflussen. So höre er beispielsweise Stimmen und fühle sich verfolgt.
Paranoide Schizophrenie sei eine unheilbare Geisteskrankheit, deren Symptome sich aber bessern ließen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das im Gefängnis nicht möglich ist und hatte deshalb die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. Mehr dazu finden Sie hier:
Landgericht Frankenthal Messerattacke Oggersheim: Angeklagter kommt in die Psychiatrie
Im Prozess um die Messerattacke in Ludwigshafen-Oggersheim hat die Frankenthaler Schwurgerichtskammer entschieden, dass der Angeklagte jetzt vom Gefängnis in eine psychiatrische Klinik verlegt wird.
Warum wird der Angeklagte nach dem Urteil nicht nach Somalia abgeschoben?
Der Angeklagte stammt aus Somalia. Sein Asylantrag wurde in Deutschland abgelehnt. Kann er nach dem Urteil in seine Heimat abgeschoben werden? Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium teilt dem SWR dazu auf Anfrage mit, dass Abschiebungen somalischer Staatsangehöriger zurzeit nicht möglich sind. Das gelte auch für Straftäter. Denn: seit dem 14. Oktober 2021 nimmt die somalische Regierung keine sogenannte Rückgeführten mehr auf.
Diese Rückführungen seien allerdings nur als freiwillige Ausreisen möglich. Davor müsste der oder die Betroffene bei der somalischen Auslandsvertretung schriftlich der Ausreise zustimmen. Sofern irgendwann wieder ein Ausreiseabkommen mit Somalia besteht, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde, ob eine Ausreise möglich ist.
Wie lange sind verurteilte Straftäter im Schnitt in der Psychiatrie untergebracht?
Wie das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium auf SWR-Anfrage mitteilte, waren die meisten Straftäter im Durchschnitt fast 8 Jahre untergebracht (Zahlen stammen von 2021). Für 2022 liegen aktuell noch keine vollständigen Daten vor. 2020 waren es im Schnitt 9 Jahre, 2019 im Schnitt 12 Jahre.
Wie der Arbeitskreis "Forensische Psychiatrie Transparent" mitteilte, zu dem auch das Pfalzklinikum in Klingenmünster gehört, können und wollen sich einige Patienten allerdings nicht auf eine Behandlung einlassen. Sie haben deshalb auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Entlassung und müssen weiterhin in einer sogenannten Maßregelvollzugsklinik bleiben.
Warum kommen Straftäter statt der Psychiatrie ins Gefängnis?
Wie der Arbeitskreis weiter mitteilt, ist es sinnvoll, Straftäter mit psychischen Problemen nicht in Gefängnissen unterzubringen. So sei beispielsweise die Rückfallgefahr von ehemaligen Straftätern, die erfolgreich eine Maßregelbehandlung erhalten haben, wesentlich geringer als die von Straffälligen, die ihre Haft ohne Therapie im Strafvollzug verbüßt haben.
Bei der Unterbringung in einer sogenannten Maßregelvollzugsklinik werde auch an die Sicherheit gedacht. In den Psychiatrien sorgten unter anderem Zäune, Gitter, Überwachungskameras, Personenkontrollen und verschlossene Türen für Sicherheit.
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