Urteil des Landgerichts Koblenz

Geldautomaten-Sprenger müssen ins Gefängnis

Stand
Autor/in
Kathrin Freisberg

Das Landgericht Koblenz hat zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Für das Gericht steht fest, dass sie Geldautomaten in Höhr-Grenzhausen und Ulmen gesprengt haben.

Nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz muss einer der beiden Angeklagten für fünf Jahre ins Gefängnis, der zweite für drei Jahre und elf Monate. Die beiden Männer aus den Niederlanden hatten in dem Verfahren ihre Taten gestanden. Das wirkte sich laut Gericht strafmildernd aus.

Die beiden 24-Jährigen nahmen das Urteil gelassen entgegen. Auch vorher wirkten sie wenig aufgeregt. Die zwei Niederländer wussten aber auch bereits ungefähr, welche Strafen sie erwarteten. Denn im Vorfeld hatte es Absprachen ihrer Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegeben.

Richterin betont hohe kriminelle Energie

Dabei hatten sich alle darauf geeinigt, die Haftstrafen eher im unteren Bereich anzusetzen - auch wegen der Geständnisse. Die Strafen hätten sonst durchaus höher ausfallen können, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Für das Herbeiführen einer Sprengstoff-Explosion etwa könne auch eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren angesetzt werden.

Die Richterin betonte in der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Koblenz aber auch, dass beide eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt und einen hohen Sachschaden verursacht hätten.

Geldautomaten-Sprengung: In Kruft blieb es beim Versuch

Bei einer Automatensprengung im Januar 2022 in Höhr-Grenzhausen hatten die Täter nach Angaben der Staatsanwaltschaft knapp 3.000 Euro erbeutet. Am Gebäude der Bank selbst war aber ein Schaden von rund 800.000 Euro entstanden.

Bei der Geldautmaten-Sprengung in Ulmen im Kreis Cochem-Zell erbeuteten die beiden Täter laut Staatsanwaltschaft rund 3.000 Euro. Der Schaden am Bankgebäude betrug rund eine Viertelmillion Euro. In Kruft hatten die Angeklagten im Mai 2022 versucht, einen Geldautomaten mit einem Brecheisen auf zu hebeln. Dabei ging aber der Alarm los. Die beiden Niederländer flohen ohne Beute. Der Sachschaden lag bei mehr als 14.000 Euro.

Laut LKA gibt es keine pauschale Lösung zum Schutz der Banken

56 Fälle von gesprengten Geldautomaten in Rheinland-Pfalz hat das Landeskriminalamt im vergangenen Jahr gezählt, 31 Mal wurde dabei Geld erbeutet. Eine pauschale Lösung zum Schutz gibt es aus Sicht von Experten nicht. Die Banden gehen meist sehr professionell und rücksichtslos vor.

Im Norden von Rheinland-Pfalz wurden im Dezember Geldautomaten unter anderem in Koblenz Stadtteil Rauental und auf der Koblenzer Karthause sowie in Herschbach im Westerwald gesprengt.

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