"Querdenken"-Gründer Ballweg muss sich jetzt auch wegen versuchten Betrugs vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Doch einen Anklagepunkt ließ das Oberlandesgericht fallen.
Dem Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, wird nicht nur wegen Steuerdelikten der Prozess gemacht, sondern auch wegen versuchten Betrugs. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Freitag bekanntgegeben. Nicht zur Anklage zugelassen wurde jedoch der Vorwurf der Geldwäsche. Hierfür sieht das Gericht keinen hinreichenden Tatverdacht.
Staatsanwaltschaft wollte Anklage gegen Ballweg wegen aller Delikte
Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Stuttgarter Landgericht bereits die Anklage wegen Steuerdelikten zugelassen, sah aber hinsichtlich der Vorwürfe Geldwäsche und versuchter Betrug keinen hinreichenden Tatverdacht. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart die sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Sie wollte, dass die Anklage wegen aller Delikte zugelassen wird.
Angeklagt wegen versuchtem Betrugs in 9.450 Fällen
Ballweg muss sich jetzt im Verfahren also auch wegen 9.450 Fällen des versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Der 49-Jährige soll seit Mai 2020 unter anderem Spendengelder in die eigene Tasche gesteckt haben. Konkret habe er, so der Vorwurf, 1,2 Millionen Euro erhalten - aber davon nur rund 844.000 Euro an "Querdenken 711" weitergeleitet haben.
Außerdem soll der "Querdenken"-Initiator das so erworbene Geld dann unter anderem in bar abgehoben haben, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Ballweg habe als "Kopf" der Bewegung sowohl seine Popularität als auch die Spendenbereitschaft seiner Anhängerinnen und Anhänger ausgenutzt, heißt es im Anklagevorwurf.
Anklage gegen Initiator der "Querdenken"-Bewegung Verteidiger: Kein Vorwurf der Geldwäsche gegen Ballweg
Die Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen den Initiator der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg sind laut einem seiner Verteidiger eingestellt worden. Ballweg sitzt aber weiter in Untersuchungshaft.
Auch Aufhebung des Haftbefehls bestätigt
Des Weiteren stellte das Oberlandesgericht fest, dass bei Ballweg keine Fluchtgefahr und somit kein Haftgrund mehr bestehe. Auch in diesem Punkt bestätigte es somit eine vorherige Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart. Denn auch die Richter dort hatten Ballwegs Haftbefehl ausgesetzt, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte.
Ballweg war im April vergangenen Jahres aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er saß rund neun Monate in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim.
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