Das Landgericht Stuttgart will "Querdenken"-Gründer Ballweg nur wegen Steuerdelikten anklagen, nicht wegen Geldwäsche und versuchten Betrugs. Die Staatsanwaltschaft ist dagegen.
Dem Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, wird wegen Steuerdelikten der Prozess gemacht. Das hat das Landgericht Stuttgart am Dienstag entschieden. Was allerdings die Vorwürfe der Geldwäsche und des versuchten Betrugs angeht, sieht das Landgericht keinen hinreichenden Tatverdacht. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einer Mitteilung von Dienstag zufolge Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Sie will, dass die Anklage wegen aller Delikte zugelassen wird.
Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht gegeben
Die Staatsanwaltschaft, das erklärte ein Sprecher gegenüber dem SWR, sieht nämlich auch einen dringenden Tatverdacht, was die Vorwürfe des versuchten Betrugs und der Geldwäsche angeht. Demnach soll Ballweg durch öffentliche Aufrufe für die Gruppe "Querdenken 711" mehr als eine Million Euro an finanziellen Zuwendungen bekommen haben. Rund 500.000 Euro davon soll er in die eigene Tasche gesteckt und die sogenannten Zuwender darüber getäuscht haben, was mit dem Geld passiert.
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Prozess gegen Ballweg: Oberlandesgericht muss entscheiden
Außerdem soll Ballweg einen Teil des illegal erworbenen Geldes in bar abgehoben haben, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Da die Staatsanwaltschaft darauf drängt, dass dem 48-Jährigen auch deshalb der Prozess gemacht wird, ist jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart am Zug.
Das Gericht muss entscheiden, ob eine Verurteilung Ballwegs nach jetzigem Stand eher wahrscheinlich oder eher unwahrscheinlich ist. Wenn es der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgibt, dann müsste eine andere Kammer des Landgerichts doch wegen aller Delikte die Hauptverhandlung eröffnen. Falls das Oberlandesgericht (OLG) hingegen die Beschwerde zurückweist, dann würde es bei dem Beschluss des Landgerichts bleiben, dass nur wegen Steuerdelikten verhandelt wird.
Staatsanwaltschaft erinnert Gericht an frühere Entscheidung
In einer Pressemitteilung gibt sich die Staatsanwaltschaft optimistisch: Das OLG habe im Ermittlungsverfahren, als es die Untersuchungshaft von Ballweg geprüft hat, sogar entschieden, dass dringender, also ein besonders hoher Tatverdacht gegen ihn bestehe, auch wegen Betrugs und Geldwäsche. Zwar kam Ballweg im April dann doch aus der U-Haft, das aber nur, weil sich die Fluchtgefahr verringert hatte. Den hohen Tatverdacht habe das OLG da aber noch gesehen, argumentiert die Staatsanwaltschaft.