Die Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen den Initiator der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg sind laut einem seiner Verteidiger eingestellt worden. Ballweg sitzt aber weiter in Untersuchungshaft.
Der Initiator der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg wird laut einem seiner Anwälte nicht wegen des Verdachts der Geldwäsche angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wollte dies auf Anfrage nicht kommentieren. Sie bestätigte dem SWR aber, dass Ballweg weiterhin in Untersuchungshaft sitzt.
Was steht in der Anklageschrift?
Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage gegen Ballweg erhoben hat. Die Anwälte Ballwegs haben sie aber offenbar noch nicht erhalten. Was Ballweg nun genau vorgeworfen wird, ist deshalb noch nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft will darüber erst Auskunft geben, wenn die Anklage bei den Anwälten und dem Angeklagten angekommen ist. Bekannt ist bisher, dass gegen Ballweg - neben dem offenbar nun zurückgenommenen Vorwurf der Geldwäsche - wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt wurde.
Beschwerden und Protest gegen Untersuchungshaft
Ballweg sitzt seit etwa neun Monaten in Untersuchungshaft. Die Anwälte des "Querdenken"-Initiators hatten dagegen mehrfach Beschwerde eingelegt. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage nicht angenommen. Für eine Haftentlassung Ballwegs hatten seine Anhänger mehrfach demonstriert.
Mehr zu Ermittlungen gegen Ballweg
Konkrete Vorwürfe sind noch unklar Anklage gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg erhoben
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, erhoben. Das hat die Staatsanwaltschaft dem SWR am Dienstag bestätigt.