Im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen den Inspekteur der Polizei in Baden-Württemberg gibt es eine weitere Anzeige. Es geht um den Umgang mit Beweismitteln.
Nach den Vorwürfen gegen den Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung liegt nun auch eine Anzeige gegen Baden-Württembergs Polizeipräsidentin Stefanie Hinz vor. Das hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart dem SWR auf Anfrage bestätigt. Der Anzeigensteller wirft Hinz Untreue und Strafvereitlung im Amt vor.
Kritik an Umgang mit Polizei-Affäre
Hinz hatte Ende 2021 von dem Vorwurf erfahren, dass der Inspekteur der Polizei eine Kollegin sexuell genötigt haben soll. Nach eigener Aussage hatte sie daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnen lassen und ihn freigestellt - bei Fortzahlung seiner Bezüge.
Sie entschied sich jedoch dagegen, das private Handy des Inspekteurs als mögliches Beweismittel einziehen zu lassen, obwohl er es auch dienstlich benutzte. Möglicherweise konnte er deshalb wichtige Beweise löschen.
Nach SWR-Informationen dreht sich die eingegangene Anzeige um diese Geschehnisse. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Hinz eröffnet wird.
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Hinz bestreitet Versäumnisse
Die Landespolizeipräsidentin hat die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen - unter anderem im Untersuchungsausschuss zur Polizeiaffäre im Landtag. Es habe rechtlich keinen Grund dafür gegeben, dass Handy des Inspekteurs einzuziehen, sagte Hinz damals. "Ich habe das schärfste Schwert gegen ihn gezogen."
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Prozesstag am Dienstag: Ex-Liebhaber im Zeugenstand
Der Prozess gegen den Inspekteur der Polizei am Landgericht Stuttgart wegen sexueller Nötigung wird am Dienstag fortgesetzt. Aussagen soll dann ein früherer Liebhaber der betroffenen Polizistin. Es wird allerdings erwartet, dass die Öffentlichkeit bei weiten Teilen seiner Aussagen ausgeschlossen wird.
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