Der mutmaßliche Mörder des Mannheimer Polizisten Rouven Laur muss sich nach SWR-Informationen ab Februar 2025 in Stuttgart-Stammheim vor Gericht verantworten.
Nach SWR-Informationen soll der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Mannheimer Polizisten Rouven Laur am 13. Februar beginnen. Die Verhandlung soll in einem besonders gesicherten Saal in Stuttgart-Stammheim stattfinden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zunächst Verhandlungstermine bis Ende Oktober 2025 geplant. Ob der Prozess dann wirklich so lange dauert, ist unklar. Formal muss das Oberlandesgericht noch die Eröffnung der Hauptverhandlung beschließen.
Anklage geht von Mord an Mannheimer Polizisten aus
Der Generalbundesanwalt hatte nach der Tat Ende Mai auf dem Mannheimer Marktplatz Anfang November Anklage gegen den 25-jährigen Afghanen erhoben. Er sei des Mordes an Rouven Laur sowie des fünffachen versuchten Mordes an anderen Personen verdächtig, so die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Die Anklageschrift umfasst knapp 40 Seiten.
Nach Informationen des SWR steht in der Anklage, dass Sulaiman A. aus dem südhessischen Heppenheim (Kreis Bergstraße) den Polizisten Rouven Laur heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet habe. Des Weiteren habe er versucht, fünf weitere Menschen zu töten. Folgt der Staatsschutzsenat des OLG Stuttgart der Anklage und den Mordmerkmalen, drohen dem mutmaßlichen Täter eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung einer "besonderen Schwere der Schuld".
Ermittler haben die Tat auf dem Marktplatz rekonstruiert
Laut Anklage hatte Sulaiman A. am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz mehrere Menschen am Stand der islamkritischen Bürgerbewegung "Pax Europa" mit einem Messer angegriffen. Der 29-jährige Polizist Rouven Laur habe eingreifen wollen. Der Angreifer habe ihn mit mehreren Stichen so schwer verletzt, dass der Polizist zwei Tage später an seinen Verletzungen starb. Die anderen Opfer erlitten schwere oder sogar lebensgefährliche Verletzungen.
Die Ermittler haben in den vergangenen Monaten die Ereignisse und den Ablauf der Tat am 31. Mai rekonstruiert. Dafür seien auch Videoaufnahmen herangezogen worden. Bisher gibt es laut SWR-Informationen keinen Hinweis darauf, dass der 25-Jährige im direkten Auftrag einer Terrororganisation gehandelt habe. Es sei keine Bekennernachricht oder Aufforderung einer Organisation gefunden worden. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft habe der Angeklagte zwar eine radikal-islamistische Einstellung und große Sympathien für die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) gehabt. Dennoch handle es sich nicht um eine "Terror-Tat" im Sinne des Strafgesetzbuches.
Der Angeklagte sitzt seit 18. Juni in Untersuchungshaft. Zuvor war er wegen einer bei der Tat erlittenen Schussverletzung im Krankenhaus in Behandlung.
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