Tatverdächtiger war lange nicht vernehmungsfähig

Haftbefehl wegen Mordes nach tödlichem Messerangriff in Mannheim

Stand
Autor/in
Wolfgang Kessel
Wolfgang Kessel, Redakteur beim SWR in Mannheim

Fast vier Wochen nach dem Messerangriff in Mannheim, bei dem ein Polizist tödlich verletzt wurde, ist dem Tatverdächtigen jetzt der Haftbefehl eröffnet worden.

Nach der tödlichen Messerattacke in Mannheim ist dem mutmaßlichen Täter der Haftbefehl eröffnet worden. Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts in Karlsruhe teilte dem SWR mit, dass der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am Montag "die Fortdauer der Untersuchungshaft" für den Mann angeordnet hat. Grundlage dafür sei "ein zuvor eröffneter Haftbefehl vom 17. Juni 2024 wegen des dringenden Verdachts auf Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung".

Messerangreifer von Mannheim lange nicht vernehmungsfähig

Der 25 Jahre alte gebürtige Afghane, der seit 2013 in Deutschland lebt, war seit der Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz Ende Mai nicht vernehmungsfähig gewesen. Ein Polizist hatte ihn bei dem Einsatz angeschossen, um ihn zu stoppen. Daraufhin kam der Mann ins Krankenhaus und musste operiert werden.

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Polizist Rouven Laur erlag tödlichen Stichverletzungen

Der Mann hatte am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie den 29-jährigen Polizisten Rouven Laur mit einem Messer verletzt. Laur erlag zwei Tage später seinen Verletzungen. Wenige Tage nach dem Messerangriff hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einer religiösen Motivation der Tat aus. Der Mann habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel in Karlsruhe. Es handele sich um einen "speziellen Fall", der sich von anderen islamistisch-geprägten Fällen unterscheide. Aus Sicht des Beschuldigten sei Kritik am Islam offenbar ein Verbrechen, das Gewalt legitimiere.

Jens Rommel, neuer Generalbundesanwalt, aufgenommen in der Bundesanwaltschaft.
Generalbundesanwalt Jens Rommel

Mutmaßlicher Messerangreifer kam als Teenager nach Deutschland

Der Angreifer kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) 2013 als Teenager nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Der Täter hatte zuletzt mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kleinkindern im südhessischen Heppenheim (Kreis Bergstraße) gewohnt. Die Stadt liegt rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Der 25-Jährige war zuvor polizeilich nicht bekannt gewesen.

Anteilnahme am Tod von Polizist Rouven Laur bundesweit groß

Die Anteilnahme am Tod des Polizisten Rouven Laur war nach der Tat in Mannheim und bundesweit groß. In Mannheim kamen wenige Tage nach der Tat laut Polizei rund 8.000 Menschen für eine Gedenk-Kundgebung zusammen. Eine Woche nach der Tat hatten dann die Angehörigen von Rouven Laur, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) an einer Gedenkminute auf dem Mannheimer Marktplatz teilgenommen.

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Messerangriff in Mannheim befeuert Debatte über Abschiebungen

Die Tat hatte auch eine intensive Debatte über striktere Abschiebungen ausländischer Straftäter ausgelöst. Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen. "Solche Straftäter gehören abgeschoben - auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen", sagte Scholz im Bundestag. Bei der Innenministerkonferenz vergangene Woche sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), sie sei dazu bereits mit mehreren Staaten im Gespräch. 

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