Klage vorerst erfolgreich

Grillverbot am Mannheimer Marktplatz ist unwirksam

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Julian Maier
Julian Maier
Martina Senghas
Martina Senghas

Seit Jahren klagen Anwohner über die Geruchsbelästigung durch die Grill-Restaurants. Ein Grillverbot der Stadt Mannheim ist nun allerdings vor Gericht abgewiesen worden.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat das Grillverbot auf dem Mannheimer Marktplatz gekippt. Die Stadt hatte 2021 neuen Restaurants rund um den Marktplatz das gewerbsmäßige Grillen auf Gas- oder Holzkohlegrills verboten. Mehrere Klagen hatten die Durchsetzung des Verbots bis jetzt verhindert. Eine der Klagen ist am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt worden. In der Entscheidung vom Mittwoch heißt es, dass das Verbot unwirksam ist. Die Begründung steht noch aus.

Klagen von Grill-Restaurantbetreibern vorerst erfolgreich

Seit Jahren klagen Anwohnerinnen und Anwohner über die Geruchsbelästigung durch die zahlreichen Grill-Restaurants. Unter anderem wurde ein Gutachten angefertigt, das die hohe Belastung nachweisen konnte. Die Stadt hatte daraufhin durch einen Passus im Bebauungsplan verhindern wollen, dass sich weitere Grill-Restaurants ansiedeln. Weil das extrem geschäftsschädigend sei, hatten einige Restaurantbesitzer Klagen eingereicht. Eine davon landete vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Bürgerverein sorgt sich weiter um "Gesundheitsbelastungen"

Die Mitglieder des Bürger- und Gewerbevereins Östliche Innenstadt haben die Diskussion um ein mögliches Grillverbot in den Mannheimer Quadraten mitverfolgt. "Der VGH Mannheim hat nach Recht und Gesetz entschieden. Das müssen wir akzeptieren", sagt Daniel Barchet, Vorsitzender des Bürger- und Gewerbevereins Östliche Innenstadt.

Dieses Urteil stimmt uns sehr nachdenklich, denn die möglichen Gesundheitsbelastungen durch die Emissionen hätten eigentlich vorrangig in die Entscheidung einfließen müssen.

Deshalb würden sie seit Jahren für bessere Luft auf dem Marktplatz kämpfen. Sie seien allerdings "guter Dinge, dass die parallel laufenden Verfahren aufgrund immissionsschutzrechtlicher Verfügungen der Stadt Mannheim erfolgreich laufen können", so Barchet weiter.

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Vorerst keine Revision möglich

Entscheidend für den VGH dürfte gewesen sein, dass die Stadt keinen Unterschied gemacht hat zwischen Holzkohlegrills und Gasgrills. Ohne belegen zu können, ob es nicht doch einen Unterschied gibt. Bei der Verhandlung am Dienstag zeichnete sich ab, dass es sich hier um eine Schwachstelle in der Verordnung handeln könnte.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht, der nächsthöheren Instanz, wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Stadt Mannheim allerdings Beschwerde einlegen.

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