Die baden-württembergischen Corona-Verordnungen aus den Anfängen der Pandemie waren rechtmäßig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden.
Der VGH in Mannheim hat die sogenannte "Normenkontrollklage" von vier Privatpersonen gegen die Corona-Verordnungen abgewiesen. In der Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob die Verordnungen mit dem heutigen medizinischen Wissen anders zu bewerten seien als damals. Die Richter am VGH haben jetzt entschieden, dass die Corona-Verordnungen nachträglich nicht für unwirksam erklärt werden können.
Eine Begründung für das Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen können die gescheiterten Klägerinnen und Kläger Beschwerde einreichen.
Supermarkt-Verkäuferin klagt gegen Corona-Verordnungen
Vier Bürgerinnen und Bürger aus Mannheim, dem Rhein-Neckar-Kreis und Karlsruhe hatten Klage eingereicht. Darunter war auch die Verkäuferin eines Supermarktes, die bei der Arbeit eine Maske tragen musste. Das habe sie beim Abpacken der Ware und Befüllen der Regale massiv behindert. Sie bekam davon Schwindelanfälle und Kopfschmerzen, sagte die 38-Jährige am Rande des Prozesses in Mannheim.
Ihr Anwalt Uwe Lipinski aus Heidelberg argumentierte zum Auftakt der Verhandlung am Donnerstag, dass die Pflicht zum Maskentragen ein Verstoß gegen das Grundrecht auf "körperliche Unversehrtheit" und "unverhältnismäßig" gewesen sei. Auch gegen die vom Land verordneten Kontaktbeschränkungen hatte er verfassungsrechtliche Bedenken.
Anwältin zweifelte an Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
Die Anwältin einer weiteren Klägerin zweifelte vor Gericht zudem die Richtigkeit der damaligen Infektionszahlen an. Die Schutzmaßnahmen hätten in keinem Verhältnis zur tatsächlichen gesundheitlichen Gefahr durch das Virus gestanden. Die Vielzahl an Verordnungen habe außerdem für "große Verwirrung" in der Bevölkerung gesorgt.
BW-Landesregierung: "Infektionsketten durchbrechen"
Aus Sicht der Landesregierung waren die zu Beginn des Jahres 2020 ergriffenen Maßnahmen unbedingt erforderlich. Es sei wichtig gewesen, die "Infektionsketten zu durchbrechen und die Bevölkerung zu schützen", sagte der Anwalt der Landesregierung bei der Verhandlung am Donnerstag.
Zur Eindämmung der Pandemie habe man sich damals am aktuellen wissenschaftlichen Stand orientieren müssen. Im Laufe der Zeit hätten sich die Erkenntnisse dann verändert und weiterentwickelt.
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