Auch wenn der Bundestag das Heizungsgesetz jetzt doch noch nicht verabschiedet: Hausbesitzer in Baden-Württemberg sollten sich trotzdem mit den Plänen zur Wärmewende auseinandersetzen. Denn wer schnell handelt, kann auch mehr Fördergelder abgreifen.
Die Ampelregierung wollte das Gebäudeenergiegesetz - oft auch schlicht "Heizungsgesetz" genannt - schnell im Bundestag durchwinken lassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun verhindert. Wann das Gesetz nun verabschiedet wird und wann es in Kraft tritt, ist also unklar.
Trotzdem soll es jetzt möglichst schnell gehen mit der Wärmewende - vor allem in Baden-Württemberg. Hier ist die sogenannte Wärmeplanung weiter vorangeschritten als anderswo. Dadurch könnten die Menschen in Baden-Württemberg gegenüber anderen Deutschen bald einen Informationsvorsprung haben. Das könnte ihnen beim Heizungstausch mehr staatliche Förderung ermöglichen - es könnte sie aber auch zwingen, schneller auf eine klimafreundlichere Art zu heizen umzusteigen.
Eine Übersicht über den aktuellen Stand beim Gebäudeenergiegesetz - und das, was die Politik darüber hinaus bereits plant.
Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz für die Bürgerinnen und Bürger?
Neu eingebaute Heizungen sollen verpflichtend mit erneuerbaren Energien betrieben werden - dieses Vorhaben der Bundesregierung hatte für große Kontroversen gesorgt. Daraufhin hat die Ampelkoalition ihr Gebäudeenergiegesetz angepasst: Die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien soll nun vorerst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten.
Was ist mit Häusern in älteren Wohngebieten?
Für Häuser in älteren Wohngebieten hat die Bundesregierung ihre Pläne entschärft. Wenn eine Gas- oder Ölheizung kaputtgeht, dürfen Hausbesitzer weiter Gasheizungen einbauen - unter zwei Voraussetzungen: 1. Die Heizung muss auf Wasserstoff umrüstbar sein. 2. Es liegt noch keine gültige Wärmeplanung in der Kommune vor.
Was bedeutet "Wärmeplanung"?
Bei der kommunalen Wärmeplanung geht es um die Frage, welche Häuser in einer Kommune an ein Wärmenetz angeschlossen werden können - und welche nicht. Diese Frage ist für die Wärmewende in Deutschland entscheidend - und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Was bedeutet es, wenn ein Haus nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann?
In diesem Fall müssen sich Hausbesitzer spätestens, wenn ihre alte Öl- oder Gasheizung kaputt geht, selbst darum kümmern, dass sie auf eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien umrüsten - in der Regel durch Wärmepumpen oder durch Holzpellets. Die Kosten für einen solchen Umstieg sind deutlich höher als die für den Anschluss an ein Wärmenetz.
Wann soll es eine kommunale Wärmeplanung in Deutschland geben?
Im Herbst soll das Gebäudeenergiegesetz mit dem Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Dadurch sollen Kommunen bis spätestens 2028 zu einer Wärmeplanung verpflichtet werden - größere Städte bereits 2026. Dann wissen die Bürgerinnen und Bürger, ob ihr Haus an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder nicht. Soweit das Vorhaben der Bundesregierung.
Nach Kompromiss im Bund Kretschmann: Schnelle Länderbeteiligung bei Heizungsgesetz
Ministerpräsident Kretschmann fordert, die Länder bei der Ausgestaltung des geplanten Heizungsgesetzes einzubeziehen. Es dürfe zudem keine Benachteiligung für die Bürger in BW geben.
Wie weit ist Baden-Württemberg bei der Wärmeplanung?
Baden-Württemberg gehört neben Hessen und Schleswig-Holstein zu den Bundesländern, die bei der Wärmeplanung schneller sind. In Baden-Württemberg wurden die Stadtkreise und die Großen Kreisstädte schon vor ein paar Jahren dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung zu machen. Sie soll spätestens Ende 2023 fertig sein - zum Beispiel in Mannheim.
Es gibt neun Stadtkreise und 95 Große Kreisstädte im Land. Hier leben ungefähr 5,5 Millionen Menschen, also etwa die Hälfte der gut elf Millionen Einwohner Baden-Württembergs.
Wie ist die Lage in kleinen Städten und auf Dörfern?
Für Häuser in Ballungsgebieten ist ein Anschluss an ein Wärmenetz in den meisten Fällen eher möglich als bei isoliert stehenden Häusern. Heißt: Für Menschen auf dem Dorf wird die Wärmewende voraussichtlich aufwendiger und teurer als für Großstädter. Und: Sie müssen länger warten, bis die Wärmeplanung für ihre Kommune steht - können also auch erst später planen als die Einwohner größerer Städte.
In Baden-Württemberg gibt es aber zumindest auch ein paar kleinere Kommunen, die - freiwillig - schon jetzt eine Wärmeplanung machen. Bisher sind das etwas mehr als 100 Gemeinden, in denen zusammen etwa 700.000 Menschen wohnen.
Dank schnellerer Wärmeplanung: Wissen die Baden-Württemberger früher Bescheid als andere?
Auf Basis der obengenannten Zahlen müssten insgesamt 6,2 Millionen Menschen aus Baden-Württemberg früher Bescheid wissen, wie es um die Wärmeplanung für ihr Haus steht. Allerdings ist unklar, ob sich die Vorgaben aus dem Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung, das die Bundesregierung im Herbst verabschieden will, mit den Vorgaben decken, die das Land Baden-Württemberg seinen Kommunen für deren Wärmeplanung gemacht hat.
Gut möglich, dass die baden-württembergischen Kommunen bei ihrer Wärmeplanung noch einmal nacharbeiten müssen, wenn das Bundesgesetz vorliegt - und ihre Wärmeplanung doch nicht schon Ende 2023 abschließen können. Gegenüber den geplanten Bundesvorgaben - 2026 für kleine und 2028 für größere Städte - haben die Baden-Württemberger aber zumindest einen Vorsprung.
Welche staatlichen Förderungen gibt es für die Umrüstung?
Ampelpolitiker haben großzügige Förderungen versprochen für Menschen, die auf klimafreundlichere Heizmethoden umrüsten:
- Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten beim Heizungstausch. Ab 2028 reduziert sich diese Förderung alle zwei Jahre um drei Prozent.
- 30 Prozent Förderung für Menschen mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen.
- Bis zu 20 Prozent "Klima-Geschwindigkeitsbonus“ für diejenigen, die früher als gesetzlich vorgeschrieben auf eine klimafreundlichere Art zu Heizen umrüsten.
Kombiniert würde das bedeuten, dass theoretisch bis zu 80 Prozent der Kosten durch Zuschüsse finanziert würden. Tatsächlich ist allerdings eine Deckelung auf maximal 70 Prozent staatlicher Förderungen vorgesehen.
Auch die absolute Fördersumme ist gedeckelt. Nach den Plänen der Ampelfraktionen sollen höchstens 30.000 Euro an Ausgaben für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus förderfähig sein. Bei der Maximalförderung von 70 Prozent wären das 21.000 Euro. Kosten über 30.000 Euro hinaus werden nicht bezuschusst.
Bei Mehrparteienhäusern soll gelten: Für die erste Wohneinheit gibt es für maximal 30.000 Euro Umrüstungskosten Fördergelder; für die zweite bis sechste Wohneinheit für jeweils maximal 10.000 Euro; ab der siebten Wohneinheit für jeweils maximal 3000 Euro.
Nicht nur für den Heizungstausch - auch für Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung soll es zusätzliche Fördergelder geben. Hier ist die maximale Förderung allerdings auf 20 Prozent der Kosten gedeckelt.
Profitieren Baden-Württemberger besonders von den Förderungen?
Das könnte sein - denn dank der schnelleren Wärmeplanung in Baden-Württemberg können sie wohl früher planen als viele andere Bundesbürger. Dementsprechend dürften hier mehr Menschen als anderswo vor allem von den maximal 20 Prozent "Klima-Geschwindigkeitsbonus" profitieren. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte, dieser Bonus komme den Baden-Württembergern deshalb zugute. Franziska Brantner (Grüne), Bundestagsabgeordnete aus Heidelberg und Staatssekretärin in Robert Habecks Wirtschafts- und Klimaministerium, sprach in der SWR-Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg“ sogar von einem "BaWü-Bonus".
Auch die Grundförderung könnte Baden-Württembergern stärker als anderen zugutekommen. Weil sie voraussichtlich schneller Bescheid wissen, können sie auch eher die volle Grundförderung in Höhe von 30 Prozent abgreifen - bevor diese ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozent reduziert wird.
Andere dagegen warnen davor, dass die schnellere Wärmeplanung Baden-Württemberg zum Verhängnis werden könnte. "Vorreiter dürfen nicht Verlierer werden", sagte Andreas Jung, Bundestagsabgeordneter aus Konstanz und einer der stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden, bei "Zur Sache Baden-Württemberg". Man wisse schlicht noch nicht, was in dem für Herbst geplanten Bundesgesetz zur Kommunalen Wärmeplanung stehen werde und inwieweit die Vorgaben des Bundes und die des Landes Baden-Württemberg zusammenpassen werden.
Wenn die Vorgaben von Bund und Land zusammenpassen, gibt es wiederum eine andere Befürchtung: Dass die schnellere Wärmeplanung in Baden-Württemberg den zeitlichen Druck zum Heizungstausch auf die Menschen hier erhöhen würde. Schließlich gilt: Wenn eine Wärmeplanung der Kommune vorliegt, müssen Hausbesitzer bei einer kaputten Öl- oder Gasheizung auf eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien umsteigen. Das kann teuer werden - vor allem für die, deren Häuser nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden können. Immerhin: Die Preise für Öl und Gas dürften in Zukunft deutlich steigen - auf längere Sicht wird sich der Umstieg also lohnen.
Heizungstausch und Fernwärmenetz Was das Heizungsgesetz für die Menschen in BW bedeutet
Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Die Auswirkungen für die Menschen in Baden-Württemberg in der Übersicht.
Welche Heizungen nutzen die Baden-Württemberger bisher?
Derzeit werden in Baden-Württemberg hauptsächlich Heizungen mit fossilen Energieträgern genutzt. Die meisten Gebäude werden mit Gas beheizt - nach den neuesten Zahlen 1,11 Millionen. Mit Öl werden 1,07 Millionen Häuser geheizt. An ein Wärmenetz angeschlossen sind bisher nur 180.000 Gebäude. Pelletheizungen haben 140.000 Hausbesitzer und Wärmepumpen 120.000.
Die Wärmewende erfordert also auch im grün-geführten Baden-Württemberg noch ein ganzes Stück Arbeit und hohe Investitionen für Staat und Bürger. Die Landesregierung drückt dabei aufs Tempo: Baden-Württemberg will 2040 klimaneutral sein. Im Bund gilt dieses Ziel erst für das Jahr 2045.
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