Am 1. Mai ging das Deutschlandticket - auch bekannt als 49-Euro-Ticket - für den Nahverkehr an den Start. Alles Wichtige rund um das Angebot finden Sie hier.
Seit dem 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket für den Nahverkehr in ganz Deutschland. Die Fahrkarte soll den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel fördern. Es baut auf den Erfahrungen des 9-Euro-Tickets auf. In Baden-Württemberg gibt es dazu auch regionale Regelungen bei den Verkehrsverbünden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Angebot:
- Wo gilt das Deutschlandticket?
- Gilt das Deutschlandticket auf Fähren?
- In welcher Form und wo kann ich das Ticket kaufen?
- Gibt es Mitnahmeregeln für andere Menschen, Fahrräder oder Hunde?
- Was passiert, wenn ich schon ein Abo-Ticket habe?
- Lohnt sich das Deutschlandticket?
- Wie kann ich das Deutschlandticket kündigen?
- Welche regionalen Besonderheiten gibt es?
- Ich habe mein Ticket noch nicht erhalten - was dann?
Wo gilt das Deutschlandticket?
Das Deutschlandticket gilt seit dem 1. Mai in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland, also im Bahn-Regionalverkehr, in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen. Nicht enthalten sind Fernbusse und Fernzüge wie ICE, EC und IC der Deutschen Bahn oder anderer Anbieter. Das Deutschlandticket gilt nur in der 2. Klasse. Über einen Übergang in die 1. Klasse entscheiden die tariflichen Bestimmungen der Verkehrsverbünde vor Ort. Das Ticket gilt auch in den Intercity-Zügen auf der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen - das ist jedoch eine Ausnahme, da das Abo eigentlich keine Intercity-Züge beinhaltet. Darauf haben sich die Deutsche Bahn und das baden-württembergische Verkehrsministerium geeinigt.
Gilt das Deutschlandticket auf Fähren?
Fähren gehören laut Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) grundsätzlich nicht zu den Verbundtarifen, das seien eigene Tarife. Nur wer zum Beispiel in Buslinien unterwegs sei, die mit der Fähre übersetzen, könne ohne Aufpreis mit dem Deutschlandticket in dem Bus mitfahren. Bei den Konstanzer Stadtwerken heißt es, dass bei der Fähre Konstanz-Meersburg gerade diskutiert werde, ob das Deutschlandticket auch für alle gelten soll, die zu Fuß auf die Fähre wollen. Eine Anerkennung zum 1. Mai werde es jedoch nicht geben.
In welcher Form und wo kann ich das Ticket kaufen?
Verkauft wird das Deutschlandticket durch die Verkehrsverbünde im Land. Diese informieren auf ihren Webseiten, wo genau das Ticket gekauft werden kann. Viele Verkehrsverbünde werden es gleich zum Start als digitales E-Ticket oder als Chipkarte anbieten. Es muss ein Abonnement abgeschlossen werden, das aber monatlich kündbar ist.
Darüber hinaus gibt es mehrere Apps, über die das Ticket gekauft und verwaltet werden kann. Unter anderem ist die App "Dein Deutschlandticket" des Entwicklers "Mobility Inside" seit Anfang April in den App Stores verfügbar. In der Übergangsphase wird das Deutschlandticket auch in Papierform angeboten. Die Ausnahme gilt laut Landesregierung Baden-Württemberg bis zum 31. Dezember 2023.
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Gibt es Mitnahmeregeln für andere Menschen, Fahrräder oder Hunde?
Das Ticket ist nicht übertragbar, auch Familienangehörige dürfen nicht kostenlos mitreisen. Ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Für Fahrräder oder Hunde wird ebenfalls ein Zusatzticket benötigt. Es gibt aber regionale Ausnahmen bei der Hunde- und Fahrradmitnahme. Im bwtarif ist die Mitnahme von Fahrrädern im Regionalverkehr weiterhin kostenlos außerhalb der morgendlichen Stoßzeit (Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr) möglich. Im Heilbronner-, Hohenloher- und Haller Nahverkehr (HNV) dürfen Hunde kostenfrei im Tarifgebiet mitfahren, so wie es auch im Abonnement des HNV geregelt ist. Auch Fahrräder transportieren die Bahnen und Stadtbahnen kostenlos, außer werktags zwischen 6 Uhr und 9 Uhr morgens. In den Stuttgarter Stadtbahnen können Räder grundsätzlich kostenlos mitgenommen werden - allerdings nicht während der Stoßzeiten von Montag bis Freitag 6 bis 8:30 Uhr und 16 bis 18:30 Uhr, heißt es beim VVS. Einige Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg bieten zudem regionale Upgrades an, welche die Mitnahme weiterer Personen ermöglichen.
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Was passiert, wenn ich schon ein Abo-Ticket habe?
Alle Abonnentinnen und Abonnenten von anderen Tickets werden von den Verkehrsverbünden informiert, welche Möglichkeiten es gibt, um vom alten Abo zum Deutschlandticket zu wechseln. Man muss also zunächst nichts tun. Da es für die allermeisten Abonnenten günstiger wird, rechnen die Verkehrsverbünde aber mit einer hohen Akzeptanz.
Wer ein Abo bei der Deutsche Bahn hat, muss selbst den Wechsel aufs Deutschlandticket beantragen. Das geht online im Abo-Portal oder in den Reisezentren der Bahn. Vom Fahrgastverband PRO BAHN Baden-Württemberg heißt es allerdings, dass das aus technischen Gründen nicht immer reibungslos klappt.
Arbeitgeber können das Job-Ticket, das bezuschusst wird und dadurch günstiger ist, auch als Deutschlandticket anbieten. Wenn die Unternehmen beispielsweise 25 Prozent der Kosten übernehmen, gibt es einen zusätzlichen Abschlag von fünf Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sparen in dem Fall also 30 Prozent. Noch günstiger wird es, wenn der Arbeitgeber seinen Zuschuss erhöht - viele Unternehmen haben das schon angekündigt.
Zudem wird regional diskutiert oder auch schon geplant, ergänzend oder alternativ zum Deutschlandticket Vergünstigungen für Schülerinnen und Schüler, Studierende und für Menschen, die Sozialleistungen erhalten, anzubieten - auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Studierende in Baden-Württemberg werden vermutlich ab dem Wintersemester ihr Jugendticket BW zu einem Deutschlandticket erweitern können.
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Lohnt sich das Deutschlandticket?
Das ist abhängig von der individuellen ÖPNV-Nutzung sowie den bisherigen Ticketangeboten der jeweiligen Region. Klar ist, dass bisherige Abo-Preise in Ballungsräumen meist deutlich über 49 Euro liegen, gerade für ländliche Regionen oft sogar im dreistelligen Bereich. Besonders stark profitieren dürften Pendlerinnen und Pendler im Umland großer Städte sowie Menschen, die viel an unterschiedlichen Orten unterwegs sind.
Weniger attraktiv ist das Deutschlandticket für ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer, die bereits von vergünstigten Angeboten wie Sozialtickets profitieren, häufig Sonderregelungen wie Mitfahrangebote nutzen, sich mit anderen Menschen ein Ticket teilen oder an deren Wohnort die Verkehrsanbindung besonders schlecht ist. Allerdings dürfte sich das Ticket auch bei gelegentlichen weiteren Fahrten im ländlichen Raum rasch lohnen. Durch die monatliche Kündbarkeit ist es so auch für Ausflüge oder Kurzurlaube interessant.
Auch junge Menschen in Baden-Württemberg sollten genau prüfen, ob sich der Umstieg lohnt: Weiterhin gibt es das JugendticketBW zu kaufen, mit dem alle jungen Menschen bis 21 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende bis einschließlich 27 Jahre im Personennahverkehr im gesamten Bundesland fahren dürfen. Mit einem Monatspreis von rund 30 Euro ist es deutlich günstiger, die Berechtigungen sind ähnlich: So ist es ebenfalls nicht übertragbar, bietet keine Mitnahmemöglichkeiten und gilt nur für die zweite Klasse. Dafür muss das JugendTicketBW in einem Jahresabonnement abgeschlossen werden, kann aber nach einem Jahr monatlich gekündigt werden. Studierende zahlen in der Regel mit ihrem Semesterbeitrag bereits für ein Semesterticket, das in begrenzten Bereichen gilt.
Beim Deutschlandticket wollen die Länder eine bundesweite Lösung, heißt es beim baden-württembergischen Verkehrsministerium. Doch noch gebe es keine Lösung. Daher bleibe es den einzelnen Verkehrsverbünden überlassen, Vergünstigungen für Studierende anzubieten.
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Wie kann ich das Deutschlandticket kündigen?
Die Kündigung des Deutschlandtickets funktioniert recht unkompliziert - nur die Frist sollte man nicht verpassen. Denn das Abo wird automatisch verlängert, wenn die Abonnentinnen und Abonnenten nicht spätestens bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat kündigen. Die Kündigung kann über das jeweilige Portal, in dem das Ticket auch bestellt wurde, erfolgen.
Welche regionalen Besonderheiten gibt es?
Generell werden alle Abonnentinnen und Abonnenten regionaler Tickets von den Verkehrsverbünden zum Deutschlandticket und Besonderheiten jeglicher Art informiert. In einigen Regionen werden bestehende Abonnements automatisch auf das Deutschlandticket umgestellt. Das ist im Landkreis Schwäbisch Hall (RegioAbo, RegioAbo 60plus), beim Karlsruher Verkehrsverbund (Ausnahme ScoolCard und JugendticketBW), der Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar, dem Verkehrsverbund Stuttgart (nur Abonnenten bei einem Abo-Center der SSB) und dem Waldshuter Tarifverbund der Fall. Der automatischen Umstellung auf das Deutschlandticket kann aber auch widersprochen werden.
Wer seinen Wohnsitz in Tübingen hat, für den wird das Deutschlandticket durch einen städtischen Zuschuss um 10 Euro im Monat günstiger.
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Für 9,90 Euro zusätzlich wird das Deutschlandticket in einigen Verkehrsverbünden übertragbar und es können weitere Personen mitfahren. Das gilt zum Beispiel im Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) und im Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund. Außerdem kann man in einigen Verkehrsverbünden einen Zuschlag für die 1. Klasse im Nahverkehr buchen. Wo dies möglich ist, kostet dieser Zuschlag weitere 49 Euro im Monat, ist aber in ganz Baden-Württemberg gültig, heißt es beispielsweise beim VVS.
Im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) ist das Deutschland-Ticket noch nicht digital verfügbar. Kundinnen und Kunden bekommen das Ticket hier nur als Papier-Fahrschein. Erst ab dem nächsten Jahr gibt es das Ticket rein digital. Das Deutschlandticket im Verkehrsbund Lörrach wird bis Basel in der Schweiz gelten. Es wird ausschließlich digital angeboten.
Ich habe mein Ticket noch nicht erhalten - was dann?
Die Nachfrage für das Deutschlandticket ist laut Verkehrsministerium hoch. Daher gilt: Wer sein zum 1. Mai 2023 bestelltes Deutschlandticket noch nicht erhalten hat, kann in Baden-Württemberg bei Fahrkartenkontrollen den Bestellnachweis für das Deutschlandticket zeigen - zum Beispiel eine Auftragsbestätigung. Dieser Nachweis wird dann in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis als Fahrtberechtigung anerkannt. Die Regelung gilt für die ersten zwei Wochen nach Einführung des Tickets. Sobald die Fahrgäste das Deutschlandticket erhalten haben, ist es jedoch bei Fahrkartenkontrollen vorzulegen.
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