Landräte aus Baden-Württemberg wollen, dass die Arbeitspflicht für Asylsuchende erweitert wird. Die kirchlichen Verbände lehnen dies ab.
In Baden-Württemberg wird über eine Arbeitspflicht für Geflüchtete diskutiert, die über die bisherigen rechtlichen Regelungen hinausgeht. Die kirchlichen Verbände von der Caritas und der Diakonie lehnen eine entsprechende Forderung von Landräten und Landrätinnen im Land ab.
Kirchliche Verbände: Debatte geht an der Realität vorbei
Die aktuelle Debatte um eine Arbeitspflicht gehe an der Realität vorbei, kritisierten die Verbände. Viele Geflüchtete wollten arbeiten und schnell selbständig werden. Was sie daran hindere, seien vor allem zu viel Bürokratie und fehlende Sprachkurse.
So dauerten beispielsweise Anerkennungsverfahren für berufliche Abschlüsse mindestens ein Jahr. Geflüchtete nur zur Arbeit zu verpflichten, ignoriere das eigentliche Problem. Wer Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung bringen wolle, müsse Bürokratie abbauen, und nicht eine "Sommerloch-Debatte" über Arbeitspflichten führen, so die Caritas.
Bürokratische Hürden prangerten zwar auch die Landrätinnen und Landräte in einer Erklärung vergangene Woche an, sie wollen aber darüber hinaus, dass der rechtliche Rahmen für eine Arbeitspflicht erweitert wird. Danach solle es möglich sein, Schutzsuchende zum Beispiel auch in der Altenpflege oder auf dem Bauhof einzusetzen, so die Forderung.
BW-Migrationsministerium zeigt sich offen für Veränderungen
Bislang können Geflüchtete in Landeserstaufnahmestellen oder bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern verpflichtet werden - für 80 Cent pro Stunde. Das Landesmigrationsministerium zeigte sich offen für mögliche Veränderungen. Wo im Detail nachgeschärft werden könne, müsse gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden geprüft werden.
Mehr Integrationshilfen für die Kommunen
Um die Integration von Migrantinnen und Migranten voranzutreiben, stellt das Land den Kommunen in Zukunft mehr Geld zur Verfügung. Die im vergangenen Jahr eingerichtete Soforthilfe für Geflüchtete aus der Ukraine wird verdoppelt und verlängert. Insgesamt beläuft sich die Soforthilfe jetzt auf 16 Millionen Euro, im nächsten Jahr sollen noch einmal 16 Millionen dazu kommen. Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne) begründete die Hilfen damit, dass weiterhin viele Geflüchtete nach Baden-Württemberg kämen.
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