Nervt der Nachbar schon wieder mit dem Rasenmäher? Außerhalb bestimmter Ruhezeiten müssen Sie diesen Nachbarschaftslärm wahrscheinlich ertragen - das gilt aber nicht für jeden Lärm.
- Wie viel Dezibel hat ein Rasenmäher?
- Bis wann ist Rasenmähen erlaubt und wann ist Nachtruhe?
- Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden und was ist verboten?
- Wer legt Ruhezeiten in der Wohnung fest?
- Wie laut darf man außerhalb der Ruhezeiten sein?
Wie viel Dezibel hat ein Rasenmäher?
Der Motor eines Rasenmähers kann in der Nachbarschaft für erheblichen Krach sorgen. Wie laut ein Rasenmäher ist, hängt davon ab, um was für ein Gerät es sich handelt. Benzinrasenmäher sind am lautesten. Sie haben häufig einen Schalldruckpegel von 90 Dezibel und mehr. Das entspricht dem Lärm eines Presslufthammers aus zehn Metern Entfernung. Ein Elektrorasenmäher liegt bei 75 bis 80 Dezibel. Das entspricht dem normalen Verkehrslärm. Mähroboter mähen wesentlich leiser. Sie sind mit einer Lautstärke von 58 bis 61 Dezibel unterwegs.
Bis wann ist Rasenmähen erlaubt? Wann ist Nachtruhe?
In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gilt zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens die Nachtruhe. Alle Tätigkeiten, die die Nachtruhe stören, gelten als Ruhestörung und sind verboten. Zweck der Nachtruhe ist es, dass sich die Menschen in ihrem Zuhause erholen können. Denn Lärm kann, wenn er massiv und dauerhaft auftritt, gefährlich für unsere Gesundheit werden.
Im Mai kann man den Rasenmäher eventuell sogar ganz auslassen und nicht nur den Nachbarn und den Ohren eine Freude machen. Bei der Aktion "Mähfreier Mai" kommen vor allem die Insekten und Pflanzen auf ihre Kosten.
Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden und was ist verboten?
Laut dem rheinland-pfälzischen Landes-Immissionsschutzgesetz dürfen beispielsweise bestimmte Geräte und Maschinen in Wohngebieten an Werktagen auch zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie zwischen 20 Uhr und 7 Uhr nicht benutzt werden. Das gilt ganztägig für Sonn- und Feiertage. Zu den Geräten zählen unter anderem Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Laubbläser und Laubsammler.
In Baden-Württemberg sind die Nachbarschaftsregeln rund um Lärm ähnlich. Besonders laute Gartenhelfer wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen an Werktagen nur zwischen 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden. Wer allerdings Geräte mit dem europäischen Umweltzeichen einsetzt, ist aus dem Schneider. Diese sind von den eingeschränkten Zeiten am Tag ausgenommen.
Wer legt Ruhezeiten in der Wohnung fest?
Welche Ruhezeiten in einer Mietwohnung eingehalten werden müssen, kann nicht nur von den Ländern oder Gemeinden vorgeschrieben werden, sondern auch vom Vermieter. Die Ruhezeiten sind in den meisten Fällen in der Hausordnung oder direkt im Mietvertrag festgehalten. Ein Recht auf völlige Ruhe gibt es allerdings nicht. Das Üben von Musikinstrumenten außerhalb der Ruhezeiten müssen Mieter hinnehmen. Das gilt auch für Lärm wie Kindergeschrei.
Wie laut darf man außerhalb der Ruhezeiten sein?
Die Annahme ist weit verbreitet, dass man außerhalb der Ruhezeiten jederzeit Lärm machen darf. Das stimmt so aber nicht.
Auch außerhalb der Ruhezeiten, also werktags zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends, ist draußen längst nicht alles erlaubt. Denn es gelten auch dann die Lärm- und Immissionsschutzregeln des jeweiligen Bundeslandes oder der Gemeinde. Welche konkret für Ihr Wohngebiet gelten, können Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt erfragen.
Die Regeln sind in reinen Wohngebieten strenger als etwa im Gewerbemischgebiet oder in einer Gartenanlage. Das bedeutet, Sie sollten nicht nur einen guten Grund dafür haben, wenn Sie Lärm machen. In reinen Wohngebieten sollten Sie aus Rücksicht auf Ihre Nachbar*innen immer versuchen, möglichst wenig Lärm zu verursachen. Deshalb sollten Sie zum Beispiel beim Neukauf eines Geräts darauf achten, leisere Rasenmäher (etwa Elektro-Rasenmäher) oder Laubbläser zu bevorzugen.