Für Radfahrer ist Sehen und Gesehenwerden überlebenswichtig. Besonders im Winter passieren viele Unfälle. Aber auch im Frühling sollte man nicht auf die richtige Beleuchtung verzichten.
Wer mit einer schlechten Lichtanlage oder sogar ohne Licht unterwegs ist, geht ein hohes Risiko ein. Lukas Reuscher von der Mainzer Polizei-Fahrradstaffel kennt die Vorschriften genau und weiß, auf was man bei einer sicheren Fahrradbeleuchtung achten muss.
Aktive und passive Lichtquellen
Ein Fahrrad braucht zwei aktive Lichtquellen: Das sind ein Frontscheinwerfer mit weißem Abblendlicht und eine Rückleuchte mit rotem Rücklicht. Zusätzlich gehören an das Fahrrad auch passive Lichtquellen in Form von Reflektoren.
Die richte Frontlampenposition
Frontscheinwerfer sollten so eingestellt sein, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden. "Da gilt die Faustregel, dass sich zehn Meter vor meinem Rad während der Fahrt der hellste Fleck befinden sollte. Dann leuchte ich gut aus und blende auch keinen", so Lukas Reuscher.
Blinklichter als Beleuchtung?
Das Licht am Fahrrad muss dauerhaft leuchten. "Blinkende Lichter könnten den nachfolgenden Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer ablenken", erklärt der Polizist. Verboten sind sie nicht und man darf sie nutzen, aber nur als sekundäres Licht, um sich für den Verkehr noch sichtbarer zu machen. Und das gilt auch nur, wenn das Blinklicht am Körper getragen wird. Das gilt zum Beispiel auch für Helme mit einer integrierten Lichtfunktion. Sie ersetzten keine Fahrradbeleuchtung!
Reflektierende Kleidung
Trage der Fahrradfahrer zusätzlich noch reflektierende Kleidung, werde nicht nur das Fahrrad wahrgenommen, sondern auch die Person, die darauf sitze, sagt Reuscher. Das sei besonders wichtig, wenn der Fahrradfahrer beispielsweise ein Handzeichen zum Abbiegen gibt oder um erkennen zu können, in welche Richtung er gerade schaut. Es gibt mittlerweile auch Bürokleidung, in der Reflektorstreifen bereits eingenäht sind.
Beleuchtung nachrüsten
Wer sein Fahrrad nachrüsten möchte, muss nicht unbedingt zur dynamobetriebenen Variante greifen, sagt Sara Tsudome, Geschäftsführerin ADFC Rheinland-Pfalz. Mittlerweile seien auch batteriebetriebene Fahrradbeleuchtungen für den Straßenverkehr zugelassen und durch ein entsprechendes Prüfzeichen gekennzeichnet. Das Piktogramm besteht aus einer Wellenlinie und einem "K" und einer Nummer. Darauf sollte beim Kauf immer geachtet werden.
Aber geht auch die Billigvariante aus dem Baumarkt? "Für das klassische 'Bahnhofsrad' reicht auch eine günstige Beleuchtung aus dem Baumarkt. Denn auch die günstigen Modelle haben eine ausreichende Lichtstärke", so Sara Tsudome. Bei Kauf sollten Sie aber auf das oben genannte Prüfzeichen achten.
Immer dabei?
Die Beleuchtung immer dabei zu haben sei tagsüber keine Pflicht, so die Geschäftsführerin des ADFC Rheinland-Pfalz. Für den Herbst und Winter empfiehlt Tsudome aber auch für tagsüber ein Licht, weil durch Nebel und Regen schnell schlechte Sichtbedingungen auftreten können.
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