Prostitution wird immer noch oft als moralische Frage behandelt. Doch eine selbstständige Sexarbeiterin ist nicht mit einer Zwangsprostituierten zu vergleichen. Wie können alle sicher arbeiten?
Prostitution ist noch immer stigmatisiert
40.000 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind bisher offiziell in Deutschland angemeldet. So meldet es das Statistische Bundesamt. Diese Zahl ist Ende 2020 auf rund 25.000 gesunken. Und vermutlich ist das nur ein Bruchteil all jener, die tatsächlich in der Prostitution tätig sind. Denn noch immer ist Prostitution so sehr stigmatisiert, dass viele Angst haben, durch die Anmeldung geoutet und öffentlich bloßgestellt zu werden, kritisieren Sexarbeiterinnen.
Die Debatte um den richtigen Umgang mit der Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland wird jetzt nach der Bundestagswahl erneut hochkochen. Im Wahlkampf hat nicht nur Leni Breymaier von der SPD, sondern auch die Frauen-Union angekündigt, ein Sexkaufverbot durchsetzen zu wollen.
Sexkaufverbot mit „Nordischem Modell“ als Vorbild
Im Jahr 1999 führte Schweden eine neue Prostitutionsgesetzgebung ein, die heute als „Nordisches Modell“ bekannt ist und als Vorbild dient. Das Gesetz besteht im Wesentlichen aus zwei Hauptkomponenten: Zum einen wird der Kauf von Sex kriminalisiert. Bestraft werden sollen die Kunden – und nicht die Prostituierten, die Sex anbieten. Zum anderen soll ein weites Ausstiegs- und Beratungsangebot für Frauen und Männer geschaffen werden, die in der Prostitution tätig sind.
Seit Jahren versucht Schweden, für diese Gesetzgebung global zu werben. Inzwischen haben fünf Länder in Europa ähnliche Gesetzgebungen wie in Schweden. Darunter Island, Norwegen und Frankreich. Ist der schwedische Weg ein Modell, von dem alle profitieren? Es ist eine Erzählung, die Risse bekommt, wenn man mit denjenigen spricht, die direkt davon betroffen sind.
Sexarbeit ging in Deutschland trotz Verbot im Lockdown weiter
Denn ein Verbot von Sexarbeit ist das Gegenteil von dem, was Daria Orniér will. Orniér ist 43 Jahre, kommt aus Stuttgart und betreibt dort ein kleines Domina-Studio. Sie nennt sich bewusst „Sexarbeiterin“ und nicht „Prostituierte“. Um deutlich zu machen, dass sie den Beruf freiwillig gewählt hat.
Orniér arbeitet seit neun Jahren als Sexarbeiterin. Inzwischen hat sie sich dem Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen angeschlossen, um für ihre Arbeitsrechte zu kämpfen. Dazu gehört auch: ein Sexkaufverbot zu verhindern. Vor allem jetzt, nach Ende des Lockdowns. Denn laut Orniér ging die Sexarbeit trotz Verbot im Lockdown weiter, die Beratungsstellen waren geschlossen, die Gewalt nahm zu und Preise wurden gedrückt.
Deutschland setzt auf regulatives Modell mit vielen Regeln und Hürden
So gehe es auch vielen schwedischen Sexarbeiterinnen, vermutet Petra Östergren. Sie ist Sozialanthropologin an der Universität Lund und forscht seit 20 Jahren zum „Schwedischen Modell“. Östergren hat verschiedene Gesetzgebungen weltweit verglichen, um zu analysieren, wie sich die Arbeitsbedingungen unterscheiden.
Deutschland beispielsweise hat sich aktuell für den Mittelweg zwischen repressiver und integrativer Politik entschieden, und zwar für das regulative Modell, wie Petra Östergren es nennt: viele Regeln und Hürden, aber kein generelles Verbot von Sexkauf. Die wenigsten Menschen sind mit dieser Zwischenlösung in Deutschland zufrieden, so Östergren.
Seit 2002 wird in Deutschland politisch über Sexarbeit gestritten
2002 hatte die rot-grüne Bundesregierung ein liberales Gesetz auf den Weg gebracht: Prostitution war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verboten, sondern legal. Nur fehlten klare Regeln, um die Branche zu kontrollieren. Deshalb häuften sich bald die negativen Schlagzeilen – vor allem nach der EU-Osterweiterung im Jahr 2007.
2013 startete Alice Schwarzer in der Zeitschrift Emma eine Kampagne, die alles beenden sollte: den „Appell gegen Prostitution!“. Doch es gab postwendend Kritik an der Aktion. Ausgerechnet von Journalistinnen, die in den Jahren zuvor kritisch über das Prostitutionsgesetz berichtet hatten.
Prostituiertenschutzgesetz sieht Melde- und Kondompflicht vor
Die letzte gesetzgeberische Maßnahme in Deutschland war das Prostituiertenschutzgesetz von 2016. Es sieht zum einen Beratungsgespräche und eine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen vor, zum anderen eine Kondompflicht und schärfere Regeln für Bordellbetreibende.
Vielleicht wird es eines Tages klappen, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und gemeinsam Lösungen zu finden: Um jene Frauen zu schützen, die zur Prostitution gezwungen werden, und die Arbeitsbedingungen für diejenigen Frauen zu verbessern, die den Job freiwillig machen.
SWR 2021/2022
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