13.6.1953

Bundesgerichtshof: Bei Impfschäden besteht Anspruch auf Entschädigung

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Archivradio
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Gábor Paál
Gábor Paál

Haben Impfgeschädigte Anspruch auf Entschädigung – im Zweifel durch den Staat? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof bereits 1953. Damals ging es um Impfungen gegen Typhus und Pocken. In beiden Fällen handelte es sich um Pflicht-Impfungen.

Der Bundesgerichtshof entschied, die Kläger hätten Anspruch auf staatliche Entschädigung, da sie für die Volksgemeinschaft ein Opfer erbracht hätten.

In der SDR-Sendung "Residenz des Rechts" erläutert Bundesrichter Georg Rietschel die Entscheidung.

14.1.1953 Isolation des Polio-Erregers

14.1.1953 | Jährlich sterben in Deutschland Tausende an der Kinderlähmung bzw. Polio. Es gibt noch keine Impfung. Am Institut für Virusforschung wurde unter der Leitung von Prof. Gustav-Adolf Kausche eine große Zentrifuge gebaut, um den Erreger erstmals zu isolieren.

22.5.1957 Beginn der Polio-Massenschutzimpfung

22.5.1957 | In den 1950ern erkranken Tausende Deutsche an Polio, auch bekannt als Kinderlähmung. Die Medizin investierte in die Forschung und schließlich kam im April 1957 die erste Massenschutzimpfung – mit großem Erfolg.

Bundesverfassungsgericht

4.10.1951 Die Südwest-Länder vor dem Bundesverfassungsgericht

4.10.1951 | Eine Volksabstimmung sollte entscheiden, ob die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sich zu einem Bundesland vereinigen oder ob die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt werden. Darüber waren sich alle Beteiligten einig.
Nicht einig waren sie sich, wie die Abstimmung laufen sollte. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich.
Das entsprach aber nicht den badischen Interessen, weshalb das Land Baden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagte. Denn der Präsident des Landes Baden, Leo Wohleb, war der Auffassung, dass rechtlich gesehen die alten Länder Baden und Württemberg noch immer existieren und das Land Baden somit auch die Nordbadener mitvertritt.
Das Bundesverfassungsgericht war eine Woche zuvor erst feierlich eröffnet worden, insofern war es eine der ersten Entscheidungen, die die Karlsruher Richter zu treffen hatten. Die Klage der Badener haben sie abgewiesen. Erhalten sind von jenem Tag die Schlussworte der jeweiligen Länderchefs, die trotz ihrer Meinungsunterschiede noch einmal betonen, wie sehr sie freundlich miteinander verbunden sind.

28.2.1961 Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"

28.2.1961 | Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz – die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland. | http://swr.li/BVerfG-Adenauer-Fernsehen