7.9.1957

Bundesverfassungsgericht: Parteien haben Recht auf Wahlpropaganda im Rundfunk

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Autor/in
SWR2 Archivradio
Moderator/in
Gábor Paál
Gábor Paál

Die politischen Parteien in Deutschland haben das Recht, dass im Wahlkampf ihre Wahlwerbespots gesendet werden. Das gilt auch für kleinere Parteien, die bisher nicht im Bundestag vertreten sind.

So urteilt 1957 das Bundesverfassungsgericht, worüber der Süddeutsche Rundfunk in seiner Rubrik "Residenz des Rechts" berichtet. Interessant dabei ist die Verwendung des Begriffs "Wahlpropaganda". Heute schwingt im Wort "Propaganda" etwas Negatives mit, oft auch der Vorwurf der Lüge und Täuschung. 1957 ist es im politischen Kontext einfach ein anderes Wort für Wahlwerbung.

"Die Entscheidung hat Auswirkungen auf lange Sicht", meint der Autor am Ende des Beitrags. Er sollte recht behalten.

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