Regierung hat Gesetzentwurf vorgestellt

So soll der Katastrophenschutz in RLP künftig neu geregelt werden

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Dirk Rodenkirch
Dirk Rodenkirch

Mehr Befugnisse für das Land und strengere Vorgaben für die Kommunen in Rheinland-Pfalz - das sieht der Entwurf für das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz vor, den die Landesregierung präsentiert hat.

Mit einem neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz will die Landesregierung unter anderem Konsequenzen aus der Flutkatastrophe im Ahrtal ziehen. Das Land werde die Kommunen für ihre Aufgabe "stärken und unterstützen", sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Dies solle vor allem durch das neue Landesamt für Katastrophenschutz in Koblenz geschehen.

Landesamt soll Einsatzleitung übernehmen können

In den Landkreisen soll es künftig zudem hauptamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteure geben. Das Geld dafür stellt das Land bereit, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD). Bisher wurden die Posten häufig mit Ehrenamtlichen besetzt.

Die Zuständigkeit für die Einsatzleitung im Katastrophenfall soll grundsätzlich bei den Kommunen bleiben. Laut Ebling kann das neue Landesamt aber bei Bedarf die Einsatzleitung übernehmen und den Behörden vor Ort Weisungen erteilen.

Das könne dann der Fall sein, wenn etwa ein Landrat oder eine Landrätin mitteilt, dass die Aufgabe vor Ort nicht mehr bewältigt werden könne oder wenn das Landesamt selbst zu der Einschätzung kommt, dass die Aufgabenbewältigung im Landkreis bei einem Katastrophenfall nicht sichergestellt werden könne, so der Innenminister.

Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Konsequenz aus der Ahrflut: Rheinland-Pfalz setzt auf neues Lagezentrum

Der Landtag hat am Donnerstag grünes Licht für ein neues Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz gegeben. Die neue Behörde wird ihren Sitz in Koblenz haben.

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Kommunen sollen zu Katastrophenschutz-Übungen verpflichtet werden

Das neue Gesetz soll die Kommunen auch verpflichten, Bedarfspläne für den Katastrophenschutz zu erstellen, beispielsweise wie viele Einsatzfahrzeuge benötigt werden. Außerdem müssen Alarm- und Einsatzpläne regelmäßig aufgestellt, fortgeschrieben und dem Landesamt vorgelegt werden. Zudem soll es regelmäßige Katastrophenschutzübungen geben - und zwar verpflichtend. Die genauen Vorgaben für die Übungen würden noch erarbeitet, erklärte Ebling bereits an.

Nach der Flutkatastrophe war bekannt geworden, dass der damalige Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), nie an einer Katastrophenschutzübung teilgenommen hat. Im Kreis Ahrweiler gab es auch keine Alarm- und Einsatzpläne und keinen Verwaltungsstab.

Lagezentrum soll rund um die Uhr besetzt sein

Das neue Landesamt für Katastrophenschutz soll Anfang nächsten Jahres an den Start gehen. Die Behörde soll in Zukunft helfen, Ereignisse wie die Flut im Ahrtal vor drei Jahren besser zu bewältigen. Herzstück der Behörde soll das neue Lagezentrum für Bevölkerungsschutz in Koblenz werden. Es soll rund um die Uhr die Lage im Land beobachten und so einen Überblick über sich anbahnende Gefahren- und Katastrophenlagen bieten.

Unklarheiten im Gesetz sollen beseitigt werden

Schon kurz nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 mit mindestens 135 Toten stellte sich heraus, dass der Katastrophenschutz im Land erhebliche Mängel aufweist. Deutlich wurde dabei auch, dass es Unklarheiten im rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz gibt.

So konnte auch der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe nicht abschließend klären, ob die ADD - die Katastrophenschutzbehörde des Landes - in der Flutnacht die Einsatzleitung im Ahrtal hätte übernehmen müssen. Auch mehrere in Auftrag gegebene Gutachten lieferten dazu keine eindeutige Antwort. Das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz soll hier nun Klarheit bringen. Es wird demnächst dem Landtag zur Beratung vorgelegt.

CDU fordert schnelle Umsetzung der Gesetzespläne

Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat die Landesregierung dafür kritisiert, dass sie mehr als drei Jahre für ihren Entwurf zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz gebraucht habe. Das" ist einfach zu lange", so Dennis Junk, Sprecher für Katastrophenschutz. Er erwarte nun, dass die Maßnahmen zügig auf den Weg gebracht würden. Einige Vorschläge hätten schon seit dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ende 2022 auf dem Tisch gelegen. 

Freie Wähler: Einsatzleitung ist weiterhin nicht klar geregelt

Aus Sicht der Freien Wählen regelt der Gesetzentwurf immer noch nicht klar genug, wann das Land die Einsatzleitung in Katastrophenfällen übernehmen soll. In dem Entwurf steht: "Bei Bedarf." Das Land sollte "die Einsatzleitung bei Großschadensereignissen oder großen Katastrophen-Szenarien immer übernehmen müssen, wenn zentrale Abwehrmaßnahmen notwendig sind", so Stephan Wefelscheid, der Obmann der Freien Wähler im Untersuchungsausschuss. Hier bestehe noch erheblicher Klärungsbedarf.

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