Da sich die Cannabis-Rechtslage geändert hat, entschied der Bundesgerichtshof, dass die Gefängnisstrafe eines Drogenhändlers aus Mainz aufgehoben wird. Jetzt hat das Mainzer Landgericht eine mildere Strafe verhängt.
Das Mainzer Landgericht hat den Angeklagten am Donnerstag zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt - weil er bandenmäßig mit Cannabis gehandelt hatte.
Ursprünglich war er im November letzten Jahre vom Mainzer Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden - wegen Beihilfe zum Handel und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Laut Urteil gehörte der 42-Jährige zu einer Bande, die international mit Marihuana gehandelt hatte - die Gruppe war unter anderem in Mainz aktiv.
Angeklagter verpackte und transportierte Drogen
Der 42-Jährige war dafür zuständig, die Drogen zu verpacken. Anschließend brachte er diese dann vom Rhein-Main-Gebiet nach Süddeutschland. Auf einer dieser Fahrten wurde er von der Polizei gestoppt und festgenommen.
Cannabis-Legalisierung: BGH hebt Urteil auf
Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob es auf. Die Begründung lautete: Der Umgang mit Marihuana habe sich durch das neu eingeführte Cannabis-Gesetz geändert. Dies müsse nun in dem neuen Prozess gewürdigt werden. Dem ist nach Angaben des Mainzer Gerichts mit der Verurteilung zu einer kürzeren Gefängnisstrafe jetzt Rechnung getragen worden.
Erster Prozess dieser Art nach Cannabis-Legalisierung
Nach der Cannabis-Teillegalisierung im April hatten Gerichte und Staatsanwaltschaften befürchtet, dass viele Prozesse eventuell neu aufgerollt werden müssen. Der Prozess heute ist nach Angaben von Sprecherin Julia Bayerl der erste dieser Art am Mainzer Landgericht. Derzeit geht Bayerl nicht davon aus, dass durch die neue Gesetzeslage noch viele weitere Prozesse neu verhandelt werden müssen.
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