Eine Mainzer Zahnärztin wollte Schadenersatz von AstraZeneca, weil sie nach ihrer Corona-Impfung auf einem Ohr taub wurde. Das Mainzer Landgericht bewertete jedoch den Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit höher als das Risiko eines möglichen Impfschadens.
Drei Tage, nachdem die Klägerin mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden war, konnte die damals 40-Jährige auf dem rechten Ohr nichts mehr hören. Bis heute ist sie auf dieser Seite taub.
Mainzerin wollte von AstraZeneca 150.000 Euro Schmerzensgeld
Die Mainzerin ist überzeugt, dass die Impfung der Grund für ihre gesundheitlichen Probleme war. Sie zog deshalb vor Gericht und forderte vom Impfstoffhersteller AstraZeneca 150.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Zu Beginn des Prozesses im Juni hatten Vertreter von AstraZeneca argumentiert, Hörschäden seien bislang in keiner Studie als Nebenwirkung der Impfung erwiesen.
Der Anwalt der Klägerin hielt dagegen, er habe ein Gutachten, das andere Ursachen als die Impfung ausschließe. Außerdem habe die Berufsgenossenschaft den Impfschaden anerkannt.
Vorteile der Impfung haben laut Gericht überwogen
Das Gericht wies die Klage zurück. In der Begründung heißt es: Unter Berücksichtigung der Einwände der Klägerin hätten die Vorteile des Impfstoffs für die Allgemeinheit bei der Bekämpfung des Coronavirus die Risiken der Nebenwirkungen überwogen.
Dieses positive Nutzen-Risiko-Verhältnis sei von der Europäischen Arzneimittelkommission EMA mehrfach bestätigt worden. Deswegen habe der Impfstoff die vorbehaltlose EU-weite Standardzulassung bekommen.
Nach Ansicht des Gerichts wurde die Klägerin auch nicht unzureichend informiert. Die Kammer kam nicht zu der Überzeugung, dass sich die Frau gegen die Impfung entschieden hätte, wenn sie gewusst hätte, dass es dadurch in seltenen Fällen zu einem plötzlichen Hörverlust kommen kann.
Anwalt nennt Entscheidung von Landgericht Mainz "Fehlurteil"
Der Anwalt der Klägerin sprach nach der Verkündung von einem "Fehlurteil". Er verstehe nicht, warum das Mainzer Landgericht nicht wenigstens ein weiteres Gutachten gefordert hat. Die Frau selbst sagte, das Urteil sei ein "Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen." Sie kündigte gegenüber dem SWR an, in Berufung zu gehen. Die müsste dann vor dem Oberlandesgericht in Koblenz verhandelt werden.
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