Vor dem Landgericht Frankenthal hat am Mittwoch ein Prozess gegen einen 53-jährigen Ludwigshafener begonnen. Ihm wird vorgeworfen, als Taekwondo-Trainer in zwei Städten in der Vorderpfalz kleine Jungs sexuell missbraucht zu haben.
Die Taten sollen sich zwischen 2018 und 2023 ereignet haben. Dem 53-jährigen Mann wird vorgeworfen, jahrelang vor den damals gerade mal vier- bis fünfjährigen Jungs masturbiert zu haben. Zudem soll er zwei Jungs in die Hose gegriffen haben und sie unsittlich an Po und Penis berührt haben. Offenbar gibt es vier kindliche Opfer. Der Mann war bislang nicht vorbestraft und als Taekwondo-Trainer in einer Kampfsportschule in zwei pfälzischen Städten. Er sitzt seit April in Untersuchungshaft.
Kinder jahrelang während des Trainings missbraucht Urteil im Prozess um Kindesmissbrauch: Kampfsport-Trainer aus Ludwigshafen muss ins Gefängnis
Ein Taekwondo-Trainer muss wegen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis. Er soll in zwei Städten in der Vorderpfalz Kinder sexuell missbraucht haben.
Landessportbund erstellt Schutzkonzepte für Sportvereine
Oliver Kalb, Abteilungsleiter Gesellschaftspolitik beim Landessportbund Rheinland-Pfalz, ist für die Schutzkonzepte der Sportvereine im Land zuständig. Er berät die regionalen Sportbunde, aber auch Vereine, Sportler und Sportlerinnen und Eltern, wenn es zu Fällen sexueller Belästigung oder sexuellen Missbrauchs von Kindern aber auch Erwachsenen im Verein kommt.
Viele Vereine sind beim Thema sexueller Missbrauch sensibel
Vieles habe sich Kalb zufolge seit dem Jahr 2010 getan, um Kinder und auch erwachsene Sportlerinnen und Sportler vor sexuellen Übergriffen zu schützen. "Viele Vereine haben eine große Sensibilität für das Thema entwickelt und entsprechende Schutzkonzepte implementiert. Aber wir haben noch lange nicht alle Vereine erreicht", so Oliver Kalb.
Vereine brauchen feste Ansprechpartner
Aber wie sieht so ein Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch im Sport aus? Laut Oliver Kalb muss es im Verein einen festen Ansprechpartner zu dem Thema geben, der die Problematik wirklich ernst nimmt. Trainer und die Vereinsspitze, aber auch Eltern können beim Landessportbund entsprechende Weiterbildungen machen.
Außerdem müssten Trainer und Trainerinnen nicht nur ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, sondern wirklich gut darlegen, warum sie sich im Verein engagieren möchten. "Man muss die Kandidaten und Kandidatinnen schon genau fragen: Warum willst du bei uns arbeiten? Hast du denn schon Erfahrungen in der Kinderarbeit? Vielen Vereine begnügen sich damit, dass jemand eine Trainerlizenz hat, da ja immer Trainermangel herrscht. Aber das reicht als Bewerbungsqualifikation nicht aus, der Kinderschutz hat Vorrang", meint Oliver Kalb.
Klare Verhaltensregeln helfen
Wichtig sei zudem, dass ein Verein Verhaltensregeln aufstelle, wie zum Beispiel: Kinder dürfen nicht in Privaträume mitgenommen werden. Trainer dürfen keine Geschenke an einzelne Kinder, sondern nur an die Gruppe vergeben, da Geschenke oft als Druckmittel eingesetzt werden. Wo nötig, sollte man in Doppelstrukturen arbeiten, zum Beispiel bei allen Sportarten, die engen Körperkontakt erfordern.
Sexistische Sprache als absolutes No Go
Weitere Regeln könnten sein: Handys haben in Umkleidekabinen nichts verloren. Zu groß ist die Gefahr, dass dort geheime Aufnahmen gemacht werden. Eine sexistische, herabwürdigende Sprache ist zu unterlassen. "Sätze wie 'Du hast aber geile Titten' oder 'Du hast einen geilen Arsch' sind absolutes Tabu", betont Kalb.
Schutzkonzepte aktiv in der Öffentlichkeit bewerben
Zu einem Schutzkonzept gehöre aber auch, dass man darauf vorbereitet ist, wenn dann doch etwas passiert. "Vereine müssen einen Kriseninterventionsplan aufstellen. Es muss klar sein, welche Schritte zu gehen sind, wenn es doch zu sexuellen Übergriffen kommt", empfiehlt der Fachmann des Landessportbundes. Im Übrigen sollten Vereine solche Schutzkonzepte auch öffentlichkeitswirksam bewerben. Eltern hätten so mehr Vertrauen in den Sportverein und Täter meiden solche Vereine von vornherein.
Mehr zu Prozessen in der Pfalz
100 Tiere vernachlässigt Prozess um Tierquälerei: Mann aus Lambsheim zu Geldstrafe verurteilt
Ein Mann aus Lambsheim (Rhein-Pfalz-Kreis) hatte rund 100 Tiere völlig vernachlässigt. Deshalb muss er 750 Euro Strafe zahlen. Die Kreisverwaltung hatte ihm zuvor verboten, Wirbeltiere jeglicher Art zu halten.
Muss Landgericht Frankenthal erneut verhandeln? Doppelmörder aus der Pfalz wehrt sich erneut gegen Sicherungsverwahrung
Ein verurteilter Doppelmörder hat jetzt zum zweiten Mal Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das Landgericht Frankenthal hatte erneut Sicherungsverwahrung angeordnet.