100 Tiere vernachlässigt

Prozess um Tierquälerei: Mann aus Lambsheim zu Geldstrafe verurteilt

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Autor/in
Pascal Lasserre
SWR-Autor Pascal Lasserre

Ein Mann aus Lambsheim (Rhein-Pfalz-Kreis) hatte rund 100 Tiere völlig vernachlässigt. Deshalb muss er 750 Euro Strafe zahlen. Die Kreisverwaltung hatte ihm zuvor verboten, Wirbeltiere jeglicher Art zu halten.

Das Amtsgericht Frankenthal verurteilte den derzeit arbeitslosen 27-Jährigen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, weil er den Tieren wiederholt und über einen längeren Zeitraum Leid zugefügt habe. In der Begründung sagte der Richter, der Lambsheimer sei mit der Tierhaltung sichtbar überfordert gewesen. Allerdings habe er auf den schlechten Zustand der Tiere reagieren müssen: "Den Tieren ging es nicht gut, das hätten Sie irgendwann merken müssen!", so der Richter.

Der Richter: "Kann es sein, dass es für Sie ein bisschen viele Tiere waren?"

Der 27-Jährige hatte auf einem Grundstück in Lambsheim rund 100 Tiere gehalten, darunter vor allem Hühner und Tauben. Daneben hielt er mehrere Schafe, Ziegen, Kaninchen und eine Katze. Doch er kümmerte sich viel zu wenig um seine Tiere.

"Kann es sein, dass es für Sie ein bisschen viele Tiere waren?", fragte der Richter während der Verhandlung. Der 27-Jährige verneinte das: "Ich habe sie jeden Tag gefüttert." Sogar zweimal täglich habe er Futter gebracht. Das glaubten ihm weder der Richter noch die zuvor geladenen Zeugen. Die Tiere seien teils stark unterernährt gewesen, bestätigten zwei Mitarbeiter des Rhein-Pfalz-Kreises im Prozess. So etwas baue sich über Wochen, wenn nicht über Monate, auf.

750 Euro Strafe, dazu verurteilte der Richter den Mann aus Lambsheim wegen Tierquälerei
750 Euro Strafe, dazu verurteilte der Richter den Mann aus Lambsheim wegen Tierquälerei.

Folgen der Tierquälerei: Unterernährung und zahlreiche Krankheiten

Durch die Vernachlässigung wurden manche Tiere krank: Schafe und Ziegen litten unter Gliederschmerzen, mehrere der Tiere humpelten sogar. Die Schafe hatten außerdem haarlose Stellen und einen ständigen Juckreiz durch Läuse. Außerdem waren alle neun Schafe und drei Ziegen stark unterernährt. Schafe und Hühner hatten zusätzlich Durchfall.

Die Katze erjagte sich ihr Fressen wohl offenbar selbst, kniff aber wegen einer Krankheit ständig ihre Augen zu. Die Kaninchen liefen entgegen der Vorschriften ungeschützt vor Raubvögeln oder Füchsen in einem offenen Gehege herum. Das gesamte Gelände war außerdem völlig verdreckt, der Taubenschlag voller Kot schilderten die Zeugen.

Ein Greifvogel in einem winzigen Käfig - so fand die Berufstierrettung Rhein Neckar die Tiere auf dem Grundstück ins Lambsheim (Rhein-Pfalz-Kreis) vor.
Ein Greifvogel in einem winzigen Käfig - so fand die Berufstierrettung Rhein Neckar die Tiere auf dem Grundstück in Lambsheim (Rhein-Pfalz-Kreis) vor.

Verurteilter will früher sogar Löwen gehalten haben

Während der Verhandlung sagte der 27-Jährige, in seiner früheren Heimat Syrien habe er sogar zwei Löwen gehalten: "Ich habe immer viele Tiere gehabt". Das sei immer sein Hobby gewesen. Mit deutschen Gesetzen kenne er sich hingegen nicht aus.

Das ließ der Richter jedoch nicht gelten: "Auch in Syrien muss man seine Tiere versorgen, wenn man sie am Leben halten will. Auch dort können Tiere verhungern - vermutlich."

Michael Sehr von der Berufstierrettung Rhein-Neckar versorgte die verwahrlosten Tiere des Angeklagten im Januar.
Michael Sehr von der Berufstierrettung Rhein-Neckar versorgte die verwahrlosten Tiere des Angeklagten im Januar.

Rhein-Pfalz-Kreis kommt Tierquälerei bei Kontrollen auf Spur

Aufgeflogen war alles Anfang Januar, als der Rhein-Pfalz-Kreis als Aufsichtsbehörde zwei Kontrollen durchführte. Dabei wurden auch zwei Tierkadaver und zwei Schafskelette entdeckt. Alle Tiere wurden daraufhin in Tierheime gebracht und von einer Tierärztin untersucht und behandelt.

Der Kreis hatte den Lambsheimer bereits zweimal im Jahr 2023 kontrolliert und auf Mängel hingewiesen. So schlimm wie im Januar war der Zustand damals aber noch nicht.

Geldstrafe und ein Verbot wegen Tierquälerei

Der Verurteilte muss neben der Geldstrafe auch die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Zuvor hatte der Rhein-Pfalz-Kreis ein deutliches Verbot ausgesprochen: Der Mann darf überhaupt keine Wirbeltiere mehr halten.

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