Der Mann, der am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, weil er seine Adoptiveltern in Weisenheim am Berg (Kreis Bad Dürkheim) erpresst und misshandelt hatte, hat nun Revision gegen das Urteil eingelegt.
Eine Sprecherin des Landgerichts Frankenthal bestätigte, dass das Urteil wegen der Revision noch nicht rechtskräftig ist.
Die Vorsitzende Richterin hatte die Gefängnisstrafe in ihrem Urteil am Dienstag mit der Schwere der Tat begründet. Der 42-jährige Adoptivsohn habe sich schwerer räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung schuldig gemacht.
Die Richterin betonte dabei, dass er seine Adoptivmutter in ihrem Haus in Weisenheim am Berg mit einem Messer am Hals bedroht und ihr mehrere wuchtige Schläge verpasst hatte, um Geld von ihr zu erpressen.
Plädoyers von Verteidigung und Anklage weit auseinander
Die Kammer habe lange beraten, so die Vorsitzende Richterin. Schwierig sei gewesen, dass Anklage und Verteidigung bei ihren Forderungen so weit auseinanderlagen. Die Staatsanwältin hatte sieben Jahre Haft gefordert. Außerdem solle der Angeklagte die 5.500 Euro zurückzahlen, die er von seinen Adoptiveltern erpresst habe.
Der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe. Es handle sich hier um "einen minderschweren Fall von versuchter räuberischer Erpressung", so seine juristische Bewertung. Der sexuelle Missbrauch seines Mandanten durch den Adoptivvater wiege schwerer als diese Tat, so der Anwalt."
Angklagter: "Mir tut es sehr leid"
Der Angeklagte hatte bereits beim Prozessauftakt am 6. Juli gestanden, dass er von seinen Adoptiveltern Geld erpresst hatte. Außerdem gab er zu, seine Adoptivmutter schwer misshandelt zu haben.
Am Dienstag hatte er sich vor Gericht bei seinen Adoptiveltern entschuldigt. "Mir tut es sehr leid". Auch für seine 16-jährige Tochter, der er durch seine Taten Oma und Opa weggerissen habe. Durch eine Therapie sei es ihm nun möglich, emotional zu begreifen, was er getan habe. "Ich habe es geschafft, mich zu festigen", beteuerte der 42-Jährige vor Gericht. Und er habe eine Partnerin, mit der er sehr glücklich sei.
Motive: Drogensucht und sexueller Missbrauch?
Der Angeklagte gab als Begründung für seine Taten an, dass er drogenabhängig war und große Mengen Chrystal Meth konsumiert hatte. Zudem habe sein Adoptivvater ihn von seinem zwölften bis zu seinem 17. Lebensjahr missbraucht, sagte der Angeklagte vor Gericht. Das geforderte Geld habe er als "Schmerzensgeld" von seinen Eltern für den erlittenen Missbrauch haben wollen. Der inzwischen an Demenz erkrankte Adoptivvater war vor Gericht nicht vernehmungsfähig.
Dazu sagte die Staatsanwältin am Dienstag in ihrem Plädoyer: "Ich will die sexuellen Misshandlungen nicht kleinreden, aber dennoch: Das rechtfertigt nicht eine solche Tat."
Staatsanwaltschaft: Mutter Messer an den Hals gehalten
Laut Anklage hatte der Mann im Oktober 2019 zunächst seine Adoptiveltern in ihrem Wohnhaus in Weisenheim am Berg aufgesucht, sie bedroht und gefordert, ihm rund 260.000 Euro Erbe im Voraus auszuzahlen. Dabei soll er seiner Mutter ein Messer an den Hals gehalten haben.
Nur zwei Wochen später soll er gewaltsam in sein Elternhaus eingedrungen sein und anschließend so sehr auf seine Mutter eingeschlagen sowie -getreten haben, dass sie bewusstlos wurde.
Missbrauch durch den Vater?
Nach den ihm vorgeworfenen Taten hatte der Angeklagte den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch in seiner Kindheit bei der Polizei angezeigt. Das Verfahren war aber wegen Verjährung eingestellt worden. Der Angeklagte machte laut Polizei einen "sachlichen und glaubhaften" Eindruck bei der Anzeige.
Die Adoptivmutter gab im Prozess an, dass sie 2018 von ihrem Sohn von dem Missbrauch erfahren hatte. Weitere Angaben machte sie nicht und berief sich auf ihr Recht, die Aussage zu verweigern.
Gutachterin: Angeklagter voll schuldfähig
Eine Gutachterin hatte dem Angeklagten am ersten Prozesstag volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Er habe nicht im Affekt gehandelt und sei bei seinem Vorgehen berechnend gewesen. Zudem habe er eine manipulative und narzisstische Persönlichkeit.
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