Eine Mutter aus Ludwigshafen hatte Revision eingelegt, nachdem sie vor einem Jahr wegen schwerer Misshandlung ihres Babys zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.
Der Anwalt der Mutter hatte sofort nach dem Urteil am Landgericht Landau vor einem Jahr angekündigt, dass er Revision einlegen würde. Die Revision wurde verworfen: Die Mutter aus Ludwigshafen muss insgesamt drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Es war damals bereits der zweite Prozess in dem Fall: Das Landgericht Landau hatte neu verhandeln müssen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres Urteil des Frankenthaler Landgerichtes aufgehoben hatte.
In beiden Prozessen war den Eltern vorgeworfen worden, den sieben Wochen alten Jungen gequält, misshandelt und vernachlässigt zu haben. Das Baby hatte schwere äußere und innere Verletzungen erlitten, unter anderem im Genitalbereich. Auch Rippenbrüche und eine Schädelfraktur wurden festgestellt.
Bewährungsstrafe für Vater
Der Vater des Babys hatte im zweiten Prozess wegen unterlassener Hilfeleistung eine neunmonatige Bewährungsstrafe bekommen. Damit war seine Strafe milder als im ersten Prozess. Damals hatte er noch eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe bekommen. Während des letzten Verhandlungstages schauten die beiden Eltern teilnahmslos vor sich hin. "Wir haben in menschliche Abgründe geblickt", sagte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegründung. Das Gericht sei überzeugt davon, dass die schweren inneren und äußeren Verletzungen des damals sieben Wochen alten Kindes im Elternhaus passiert sind.
Mutter will es nicht gewesen sein, Vater schweigt
Die Mutter des Jungen, die zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alt war, hatte während des Prozesses in Landau bestritten, etwas mit den Verletzungen des Babys zu tun gehabt zu haben. Der Vater schwieg zu den Vorwürfen. Im Laufe des Prozesses zeigte sich, dass es schwierig ist, festzustellen, wer genau das Baby so schwer misshandelt hat. Fest steht aber, dass das Kind im Oktober 2018 mit so schweren Verletzungen in ein Krankenhaus in Mannheim kam, dass es nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Der heute Vierjährige lebt in einer Pflegefamilie.
Neue Verhandlung in Landau
Das Landgericht Landau hatte den Fall neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das frühere Urteil des Frankenthaler Landgerichtes aufgehoben hatte. Das Landgericht Frankenthal hatte die beiden angeklagten Eltern aus Ludwigshafen bereits vor vier Jahren zu Gefängnisstrafen von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Ein Arzt hatte während des Prozesses ausgesagt, dass sich der Junge angesichts seiner massiven inneren und äußeren Verletzungen gut gemacht hätte. Allerdings sei die geistige und sprachliche Entwicklung verzögert.
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