Jahresbericht 2023 für Karlsruhe

Zahlen zum Tierschutz: Wenn Hunde, Katzen, Kaninchen unter ihren Besitzern leiden

Stand
Autor/in
Johannes Stier

Kaninchen die sich nicht bewegen können, verwahrloste Katzen oder unterernährte Hunde. Das Landratsamt Karlsruhe hat seinen Jahresbericht 2023 zum Tierschutz vorgelegt.

Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis Karlsruhe mehrere schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt, heißt es im Bericht des Landratsamts. So wurden in einem völlig vermüllten und verschimmelten Haus vier Katzen und ein Hund gehalten. Ein bereits bekannter Tierhalter pferchte zehn Kaninchen in viel zu engen Käfigen zusammen. In einer kotverdreckten Wohnung lebten fünf Katzen und 37 zum Teil verletzte oder kranke Kaninchen.

Karlsruhe: Tiere wurden Besitzern abgenommen

Laut Landratsamt Karlsruhe wurden wegen mangelhafter Versorgung mit Futter oder wegen Krankheit neun Hunde, elf Katzen, 47 Kaninchen und zwei Schlangen anderweitig untergebracht. In sieben besonders schweren Fällen wurden Tierhalteverbote ausgesprochen.

Kaninchen sind keine Kinderspielzeuge und ihre Haltung erfordert Sachkunde und nicht zu vernachlässigende Ressourcen.

Insgesamt wurden laut Landratsamt im Jahr 2023 über 900 Erst- und Nachkontrollen bei mehr als 400 Tierhaltern durchgeführt. Außerdem wurden neun Tiertransporte kontrolliert.

Viele Tiere waren unterernährt, krank, verwahrlost

Häufige Verstöße seien laut Amt mangelhafte Versorgung mit Futter und Wasser. Dazu komme, dass kranke Tiere nicht zum Tierarzt gebracht würden oder deren Unterbringung verwahrlost seien. In 66 Fällen musste Bußgeld gezahlt werden, vier Tierhalter erhielten eine Strafanzeige.

Mehr Kontrollen, aber weniger betroffene Tiere

Im Vergleich zum Jahr 2022 haben mehr Kontrollen stattgefunden. Trotzdem wurden weniger Tiere ihren Besitzern entzogen. 2022 waren laut Landratsamt 74 Hunde, 26 Schade, 20 Katzen, 120 Tauben, 14 Hühner, zehn Kaninchen und zwei Pferde beschlagnahmt worden.

Art. 20a GG schützt auch die Tiere. Der Tierschutz wurde erst nachträglich in das Grundgesetz aufgenommen. Die Justizreporter Marisa Roschy und Fabian Töpel sprechen mit einer Expertin für Tierschutzrecht, Dr. Saskia Stucki, sowie dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes:

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