Seit 1. Januar versucht die Stadt Landau mit einer Satzung gegen leerstehende Wohnungen vorzugehen. 20.000 Eigentümerinnen und Eigentümer müssen der Stadt antworten.
Landau wächst. Fast 50.000 Menschen leben in der Stadt, die sich als "Metropole der Südpfalz" bezeichnet - Tendenz steigend. Der Mietmarkt ist angespannt - vor allem Menschen mit wenig Geld haben es schwer, eine Wohnung zu finden. Die neue "Zweckentfremdungsverbotssatzung" soll helfen.
Was ist die Satzung gegen Zweckentfremdung?
Die Satzung mit dem sperrigen Namen verbietet es Eigentümern, Wohnraum länger als sechs Monate lang leerstehen zu lassen. Wer das trotzdem macht, braucht dafür eine Genehmigung - oder zahlt eine Strafe.
Außerdem will die Stadt Landau verhindern, dass ursprünglich als Wohnungen genehmigte Räume als Büros oder Ferienwohnungen genutzt und damit zweckentfremdet werden. Ähnliche Satzungen gibt es bereits in Mainz und Trier.
Woher weiß die Stadt, ob in Landau Wohnungen zweckentfremdet werden?
Mitte Januar sind an mehr als 20.000 Eigentümerinnen und Eigentümer Hinweisschreiben verschickt worden. Darauf ist unter anderem ein QR-Code gedruckt, der zu einem Formular führt. In diesem wird neben persönlichen Daten auch abgefragt, ob Wohnungen aktuell normal vermietet sind, leer stehen oder anders genutzt werden.
Wer Probleme hat beim digitalen Ausfüllen, kann sich ans Bauamt der Stadt wenden. Bis zum 29. Februar haben Eigentümer Zeit, ihre Angaben zu machen.
Gibt es jetzt Strafen für leerstehende Wohnungen?
Das ist der allerletzte Schritt, aber möglich. Erstmal will die Stadt "ein gutes Miteinander", sagt Landaus Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU). Wer seine Wohnung nicht normal vermietet, bekommt von Mitarbeitern des Bauamts erst einmal eine kostenlose Beratung.
Die Stadt will herausfinden, warum es einen Leerstand gibt. Ist da vielleicht eine ältere Vermieterin, die überfordert ist? Ein Vermieter, der Erfahrungen mit Mietnomaden gemacht hat? Ein Vermieter, der kein Geld hat, um seine Wohnung zu sanieren?
Aber was ist, wenn...?
Die Stadt Landau entscheidet in jedem Einzelfall, ob sie einen Leerstand oder eine zweckentfremdete Nutzung genehmigt. Und auch, ob sie Auflagen erteilt. Ausnahmen wird es einige geben:
- Arztpraxen: Vor allem in der Innen- und der Südstadt haben die ihre Räume in alten, großen Altbauwohnungen. Ist das aber schon länger so, gilt Bestandsschutz.
- Umfangreichere Sanierungen: Lässt ein Eigentümer seinen Wohnraum gerade sanieren und kann das auch nachweisen, bekommt er einen Aufschub. Und wird ein paar Monate später erneut überprüft.
- Zweitwohnung: Ist die angemeldet, ist alles okay. In der Stadt gibt es eine Zweitwohnungssteuer.
Was ist das Ziel der Landauer Zweckentfremdungssatzung?
"Wenn wir erstmal nur ein paar Wohnungen wieder in die Vermietung bekommen, ist das schon gut", sagt Landaus Oberbürgermeister Geißler (CDU). Dass die Stadt all die Wohnungen selbst baut, die gebraucht werden, sei unmöglich.
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