Figur der Justizia hält eine Waage in der Hand.

Frau will gegen das OVG-Urteil in Revision gehen

Rechtsextreme Posts: Lehrerin will vors Bundesverwaltungsgericht ziehen

Stand
Autor/in
Nicoletta Prevete

Eine Landauer Lehrerin, die wegen rechtsextremer Äußerungen vom Dienst suspendiert wurde, will gerichtlich vor die nächste Instanz ziehen. Zwei Gerichte hatten zuvor die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde bereits für rechtens erklärt.

"Wir werden auf alle Fälle in Revision gehen", sagte André Picker, Anwalt der Ex-Lehrerin aus Landau, am Montag dem SWR auf Anfrage. Man müsse noch die Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz abwarten. Auch eine Verfassungsbeschwerde sei denkbar, da seine Mandantin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschränkt sei.

Koblenz

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Eine Lehrerin aus Landau, die wegen rechtsextremer Äußerungen den Schuldienst verlassen und ihren Beamtenstatus verlieren soll, ist mit ihrer Berufung dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz gescheitert.

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Lehrerin verglich Regierung mit Nazi-Regime

Die Lehrerin hatte laut Gericht auf mehreren Demonstrationen in Kandel (Kreis Germersheim), Solingen, Berlin und Landau Reden gehalten. In der Berufungsverhandlung Anfang Juni vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz waren Mitschnitte davon gezeigt worden.

Darin hatte die Frau unter anderem geflüchtete Menschen als potentielle Straftäter dargestellt, der damaligen Regierung eine "Herrschaft des Unrechts" vorgeworfen und sie mit dem Nazi-Regime unter Adolf Hitler verglichen.

Verwaltungsgericht Trier entzieht Lehrerin Beamtenstatus

Das Verwaltungsgericht Trier hatte bereits in erster Instanz im Sommer 2023 entschieden, die Förderschullehrerin aus dem Schul- und Beamtendienst zu entfernen, weil sie sich seit März 2018 bei mehreren Demonstrationen und im Internet rassistisch und rechtsextremistisch geäußert haben soll. Ihre politischen Aktivitäten gegen die Corona- und die Flüchtlingspolitik und ihre Hetze gegen Politiker, Staat und Migranten ließen bezweifeln, dass die Lehrerin noch hinter dem Grundgesetz stehe.

Ihr Anwalt ging gegen die Entscheidung in Revision. Diese hat das OVG Koblenz jetzt zurückgewiesen.

OVG: "Lehrerin bekämpfte freiheitlich-demokratische Grundordnung"

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Beamtin ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe, das ihre Entfernung aus dem Dienst unausweichlich mache. Die Lehrerin habe mit ihren Aussagen auf verschiedenen Demonstrationen und in den sozialen Medien unter anderem vorsätzlich ihre Pflicht zur Verfassungstreue verletzt.

Sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, gehöre zu den "Kernpflichten" eines jeden Beamten, so das Gericht. In einer wehrhaften Demokratie sei es nicht zulässig, dass Beamte demokratische Institutionen und ihre demokratisch legitimierten Repräsentanten ablehnten und bekämpften.

 Ein Grundgesetz steht in einer Fußgängerzone in Leipzig. Das Grundgesetz der Bundesrepublik feiert in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag. Es wurde am 23. Mai 1949 erlassen.
Sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, gehöre zu den "Kernpflichten" jedes Beamten, so das OVG

OVG: Aussagen der Lehrerin gehen über legitime Kritik weit hinaus

Wer als Beamter die Staatsorgane nicht nur kritisiere, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamiere, ihnen die Legitimation abspreche, ihre Absetzung in verfassungswidrigen Verfahren befürworte oder gar zum gewaltsamen Sturz auffordere, handle nicht mehr verfassungetreu. Das betreffe sowohl das dienstliche als auch das außerdienstliche Verhalten des Beamten - im Falle der Lehrerin ihre Auftritte auf Demonstrationen und Äußerungen in den Sozialen Medien.

Beispielsweise habe die Lehrerin bei einer Kundgebung im Sommer 2018 gesagt, "auch in Deutschland werde man allein deswegen eingesperrt, weil man die falschen kritischen Fragen stelle". Bei einer weiteren Veranstaltung im selben Jahr sei sie noch deutlich weiter gegangen: Dort habe sie sich gegen die aktuelle Migrationspolitik gewandt und mit Hinweis auf ihren eigenen Status als Beamtin andere Beamte – insbesondere beim Grenzschutz eingesetzte Polizisten – zum Ungehorsam aufgerufen.

Desweiteren habe sie im Jahr 2019 einen Internetbeitrag geteilt und mit einer zustimmenden Anmerkung versehen, in dem Selbstjustiz in Form der "Todesstrafe" befürwortet worden war und die Tötung ihr unliebsamer Personengruppen ("Bahnhofsklatscher") als angemessenes Mittel beschrieben worden sei, um sich derer zu entledigen.

Chronologie der Ereignisse

Die zuständige Aufsichtsbehörde ADD hatte die Lehrerin 2020 aus dem Schuldienst genommen, nachdem es Beschwerden von Eltern gegeben hatte. Die Eltern erklärten damals, sie wollten nicht, dass ihre Kinder von jemandem unterrichtet werde, der rechtsextreme Äußerungen in der Öffentlichkeit tätige. Bis zum Sommer 2023 musste die Landauer Lehrerin daher Verwaltungsaufgaben übernehmen. Im August 2023 wurde sie dann ganz aus dem Dienst suspendiert. Allerdings bezieht sie weiterhin 50 Prozent ihrer Bezüge.

Die verurteilte Lehrerin aus Landau ist in Berufung gegangen.
Die verurteilte Lehrerin aus Landau bei einer Pegida-Demo.

Was sagt ein Rechtsexperte zu dem Fall?

Dies ist laut des Rechtsexperten Johannes Stenz, Dozent an der Hochschule für das Recht des öffentlichen Dienstes in Brühl bei Köln, auch üblich. "Die Lehrerin wird wohl bis zum endgültigen Urteil diese 50 Prozent ihrer Besoldung auch weiterhin beziehen", so Stenz.

Die Schulbehörde ADD hatte nach eigenen Angaben rund 1.000 Dateien ausgewertet, bevor sie zu dem Schluss kam, gegen die Frau eine Disziplinarklage einzureichen, um sie aus dem Schuldienst zu entfernen - ein damals einmaliger Vorgang in Rheinland-Pfalz.

Ex-Lehrerin könnte an Privatschulen unterrichten

Die Ex-Lehrerin könnte aber zum Beispiel weiterhin an Privatschulen unterrichten, so der Rechtswissenschaftler Johannes Stenz, denn die Entscheidung betreffe ja lediglich ihren Beamtenstatus.

Doch jetzt wird der Fall wohl erstmal in die nächste gerichtliche Instanz gehen.

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