Eine verbeamtete Lehrerin aus Landau hatte an Demonstrationen der rechten Szene teilgenommen und im Internet rechte Parolen veröffentlicht. Deswegen soll sie ihren Job verlieren. Dagegen legt sie Berufung ein.
Die als "Stimme von Kandel" bekannt gewordene Lehrerin aus dem südpfälzischen Kandel will nicht hinnehmen, dass sie ihren Job verliert. Zehn Tage nach dem Urteil, legt sie jetzt Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz ein.
Das Verwaltungsgericht Trier hatte geurteilt, sie aus dem Beamtendienst zu entfernen, weil sie seit März 2018 bei mehreren Demonstrationen rassistische und rechtsextreme Parolen geäußert hatte. Auch in den sozialen Medien war sie entsprechend aufgefallen, so der Vorwurf.
Gegen Pflichten als Beamtin verstoßen
Die Frau habe unter anderem gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung verstoßen und den Schulfrieden gestört, entschied das Gericht damals. Beamte sind zur unparteiischen und gerechten Amtsführung verpflichtet und müssen sich verfassungstreu verhalten. Eltern hatten gegen die Lehrerin, die damals noch in Landau unterrichtete, demonstriert. Daraufhin hatte sie die zuständige Behörde ADD aus dem Unterricht entfernt und per Klage gefordert, das sie ihre Stelle und auch ihren Beamtenstatus verlieren soll - damit auch ihre Pensionsansprüche.
Lehrerin begeht mehrere Dienstvergehen
Die Lehrerin hat sich laut Gericht eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, dass die Entfernung aus dem Dienst erforderlich mache. Dies ist die drastischste Konsequenz, die bei solchen Vergehen verhängt wird, so das Gericht.
Verwaltungsgericht: "Lehrerin unterrichtet Schüler nicht gemäß der gesetzlichen Anforderungen"
Laut Gericht hatte die Lehrerin wiederholt auch gegen Politiker und den Staat wegen der Migrations- und Corona-Politik gehetzt. Auch hatte sie demnach andere Beamte aufgerufen, ihre Diensttreue aufzugeben. Das Gericht zitierte in seiner Mitteilung Äußerungen der Frau: "Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder", oder "Wir wollen keine fremden Massen Männer hier." Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Frau mit diesen Äußerungen die Grenze zum Verfassungsverstoß mehrfach überschritten hat und dass es nicht mehr gewährleistet ist, dass sie ihre Schüler im Sinn der gesetzlichen Anforderungen unterrichten kann.