Eilantrag von Naturschützern

Gericht bestätigt: Wolf darf vorerst nicht geschossen werden

Stand

Die Naturschutzinitiative aus dem Westerwald hat beim Verwaltungsgericht Koblenz den geplanten Wolfsabschuss gestoppt: Das Tier darf vorerst nicht getötet werden.

Die Naturschutzinitiative, ein bundesweit tätiger Verband aus Quirnbach im Westerwald, hatte am Freitagmorgen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht. Mit dem Ziel, die Genehmigung der Landesregierung außer Kraft zu setzen. Das hat das Verwaltungsgericht noch am selben Tag getan.

Verwaltungsgericht Koblenz erklärt die Gründe

Es betont aber in einer Mitteilung vom Montag, dass das noch keine endgültige Entscheidung über den Eilantrag und über die Frage ist, ob der Wolf aus dem Leuscheider Rudel getötet werden darf. Erst müsse man den Eilantrag der Naturschutzinitiative und ähnliche Anträge anderer Naturschutzverbände ausführlich prüfen. Das werde einige Zeit dauern. So lange dürfe keine Jagd auf den Wolf gemacht werden.

Der Vorsitzende der Naturschutzinitiative, Harry Neumann, begründet die Klage damit, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht gegeben seien. Demnach seien in den Fällen, wo der Wolf Tiere gerissen hat, wichtige Vorgaben, wie zum Beispiel höhere Zäune und Herdenschutzhunde, nicht umgesetzt worden.

Jagd auf Wolf sollte am Montag beginnen

Der problematische Wolf aus dem Leuscheider Rudel im Westerwald hatte zweimal innerhalb weniger Wochen auf geschützten Weiden zugeschlagen. Deshalb sollte eigentlich am Montag mit der Jagd auf ihn begonnen werden. Dafür wurden laut Umweltministerium spezielle Jäger beauftragt, die sich an bestimmte Regeln halten sollten.

Westerwald

Behörde nennt Regeln für den Abschuss Spezielle Jäger sollen Problem-Wolf im Westerwald erlegen

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat die Regeln für den Abschuss eines problematischen Wolfes im Westerwald bekannt gegeben. Er darf ab Montag geschossen werden.

Dazu gehörten bestimmte Zeiträume (9. bis 19. Dezember und 3. bis 29. Januar) sowie eine räumliche Begrenzung. Nach Angaben des Landes sollte der Wolf nur im Umkreis von 1.000 Metern um die Weide, auf der der Wolf am 2. November ein Schaf gerissen hat, bejagt werden dürfen.

Ob es der richtige Wolf ist, kann erst nach dem Tod festgestellt werden

Da aber erst nach dem Tod eines Tieres durch einen DNA-Test festgestellt werden kann, ob es sich um den Wolf "GW1896m" handelt, könnten die Jäger erstmal jeden Wolf erschießen, den sie in dem festgelegten Bereich finden, kritisiert die Umweltinitiative: "Das ist ein skandalöses Vorgehen, womit ein ganzes Rudel zum Abschuss freigegeben wird", meint Neumann. Es werde quasi "russisch Roulette gespielt".

"Es wäre ein riesen Zufall, so den richtigen Wolf zu erwischen."

Die Regeln, die das Ministerium zum Abschuss des Wolfes aufgestellt hatte, sorgen aber nicht nur für Kritik bei Tierschützern. Selbst Jäger schütteln angesichts der Vorgaben den Kopf. Heiner Nöllgen, Vorsitzender der Kreisgruppe Altenkirchen im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, sagte im SWR-Gespräch dazu: "Das ist ein unrealistisches Vorgehen. Es wäre ein riesen Zufall, so den richtigen Wolf zu erwischen."

Jäger kritisieren Regeln für Wolfsabschuss

Laut Nöllgen gehören Wölfe nicht zu den Tieren, die üblicherweise zu einem Ort zurückkehren, wo sie bereits Beute gemacht haben. Sie würden sich immer wieder neu orientieren und auf der Nahrungssuche weite Strecken zurücklegen. Daher hält er insbesondere die Umkreisregelung "für nicht praktikabel". Um den Problemwolf loszuwerden, müsste man seiner Meinung nach eine Quote für den Abschuss von Wölfen festlegen.

Schafzüchter Werner Neumann aus Neuwied Heimach-Weis findet, dass der Wolf sofort abgeschossen werden sollte.
Schafzüchter Werner Neumann aus Neuwied Heimach-Weis findet, dass der Wolf sofort abgeschossen werden sollte.

Auch Schafzüchter Werner Neumann aus dem Neuwieder Stadtteil Heimbach-Weis kritisiert das begrenzte Abschussgebiet. Als Vorsitzender des Landesverbandes der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz fordert er den sofortigen Abschuss von Wölfen. Wölfe seien sehr mobil. Wenn man wisse, wo das Rudel sei, solle man die Wölfe auch dort bejagen, so seine Ansicht.

Schafzüchter pocht auf direkten Abschuss von Problemwölfen

Neumann kritisiert die Naturschützer und deren Klage: "Ich bin keiner der sagt: Knallt alle Wölfe ab. Das sind auch Lebewesen." Aber wegen eines einzigen Tieres gebe es jetzt Probleme, und aus seiner Sicht gehe da die Nutztierhaltung für den Menschen vor.

Mehr zum Problemwolf aus dem Westerwald

Westerwald

Erster Fall in Rheinland-Pfalz Westerwälder "Problemwolf" zum Abschuss freigegeben

In Rheinland-Pfalz ist der erste Wolf zum Abschuss freigegeben worden. Ein im Westerwald als Problemtier in Erscheinung getretener Wolfsrüde dürfe getötet werden, so das Umweltministerium.

Der Vormittag SWR1 Rheinland-Pfalz

RLP-Umweltministerin Eder lenkt ein Wolfsrüde im Norden von RLP darf abgeschossen werden

In Rheinland-Pfalz ist der erste Wolf zum Abschuss freigegeben worden. Der Wolfsrüde lebt seit einigen Jahren im Grenzgebiet zwischen dem Westerwald und Nordrhein-Westfalen. Dort überwand er immer wieder Schutzzäune und riss Schafe und Ziegen.

SWR Aktuell Rheinland-Pfalz SWR RP

Asbach-Sessenhausen

Westerwälder Wolf im Visier Umweltministerium bereitet ersten Wolfabschuss in Rheinland-Pfalz vor

In Rheinland-Pfalz wird möglicherweise bald offiziell der erste Wolf zum Abschuss freigegeben. Das Ganze hängt aber noch von einem Vorfall in Nordrhein-Westfalen ab.

SWR4 am Montag SWR4

Stand
Autor/in
SWR