Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat

Wird Ex-Landrat Pföhler disziplinarrechtlich belangt?

Stand

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr gegen Ex-Landrat Pföhler nach der Flut im Ahrtal. Aber womöglich wird er doch noch zur Rechenschaft gezogen - über ein Disziplinarverfahren.

Wenige Tage nach der Flutkatastrophe, im August 2021, hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein Disziplinarverfahren gegen den damaligen Landrat Pföhler eingeleitet. Dieses Verfahren sei zwischenzeitlich wegen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesetzt worden, erklärte die Aufsichtsbehörde ADD in Trier am Freitag auf Anfrage.

Koblenz

Pressekonferenz zum Ermittlungsergebnis Flut im Ahrtal: Staatsanwaltschaft klagt Ex-Landrat Pföhler nicht an

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Da es nun zu keiner Anklage gegen Pföhler gekommen sei, werde das Disziplinarverfahren fortgesetzt, sofern keine Rechtsmittel gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft eingelegt würden. Zuvor hatte die "Rhein-Zeitung" darüber berichtet.

Aber noch ist offen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Ein Anwalt, der eigenen Angaben zufolge mehrere Hinterbliebene der Flutkatastrophe 2021 vertritt, sagte dem SWR, es gebe die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft. Wenn diese nicht greift, gebe es auch noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens am Oberlandesgericht Koblenz.

Dernau

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Wut, Trauer, Empörung und Unverständnis. Dass nach der Flutkatastrophe im Ahrtale keine Anklage erhoben wird, können viele Menschen nicht nachvollziehen. Das wurde auf einer SWR-Podiumsdiskussion in Dernau deutlich.

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